Landeskabinett

Das Landeskabinett von Nordrhein-Westfalen

Das Landeskabinett von Nordrhein-Westfalen besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Ministerinnen und Ministern und dem vom Ministerpräsidenten berufenen Parlamentarischen Staatssekretär, der ein Mitglied der Landesregierung bei der Erfüllung besonderer Regierungsaufgaben unterstützt.

Gruppenfoto des Kabinetts

Hendrik Wüst ist der 12. Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen. Er übernahm am 27. Oktober 2021 die Amtsgeschäfte der Landesregierung und wurde am 28. Juni 2022 im Landtag Nordrhein-Westfalen erneut zum Ministerpräsidenten gewählt und vereidigt. Er bestimmt die Richtlinien der Politik der Landesregierung und leitet die Geschäfte der Landesregierung nach Maßgabe der Geschäftsordnung. Der Ministerpräsident wird vom nordrhein-westfälischen Landtag mit absoluter Mehrheit gewählt. Alle weiteren Mitglieder der Landesregierung werden vom Ministerpräsidenten ernannt.

Aufgabe der Landesregierung ist es, die politischen Geschäfte auf Landesebene zu führen und zu gestalten. Zugleich ist sie für die Ausführung der vom Landtag beschlossenen Gesetze zuständig. In der Regel trifft sich das Kabinett einmal pro Woche, um über Gesetzesvorlagen und Rechtsverordnungen zu beraten. Auch Bundesgesetzentwürfe werden, soweit sie der Mitwirkung des Bundesrates bedürfen, im Kabinett behandelt. Nach Artikel 50 und 23 des Grundgesetzes wirken die Länder über den Bundesrat an der Gesetzgebung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. Nordrhein-Westfalen verfügt über sechs der insgesamt 69 Stimmen der Bundesländer im Bundesrat. Die Mitglieder des Bundesrates werden von der Landesregierung bestellt.

Das Landeskabinett

Weitere Informationen

Das Land Nordrhein-Westfalen und seine obersten Behörden

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