Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen setzt auch in diesem Jahr auf die bewährte Tradition des Weihnachtsfriedens: Vom Dienstag, 17. bis Dienstag, 31. Dezember 2024, verzichten die Finanzämter des Landes auf belastende Maßnahmen wie Vollstreckungen oder unangekündigte Betriebsprüfungen.