Landesverwaltung Nordrhein-Westfalens

Aufbau und Struktur

Die Landesverwaltung in Nordrhein-Westfalen ist dreistufig organisiert. Das bedeutet: Wir haben Oberste Landesbehörden wie die Ministerien und Landesämter, Behörden auf mittlerer Verwaltungsebene, die Bezirksregierungen, und Behörden der unteren Verwaltungsebene. Zu ihnen gehören Finanzämter und Kreispolizeibehörden. Dann gibt es noch Landesbetriebe wie „Straßen NRW“ oder das Materialprüfungsamt.

Oberste Landesbehörden

Oberste Landesbehörden sind die Landesregierung, der Ministerpräsident und die Landesministerien. Eine oberste Landesbehörde ist ebenfalls der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen. Anders als die sonstigen obersten Landesbehörden unterliegt er aber nicht der Kontrolle durch den Landtag Nordrhein-Westfalen, sondern ist als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle nur dem Gesetz unterworfen. Ihm nachgeordnet sind die Staatlichen Rechnungsprüfungsämter.

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wird auf Vorschlag der Landesregierung vom Landtag gewählt. Der Datenschutzbeauftragte wacht über die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften und kümmert sich darum, dass die Bürgerinnen und Bürger ihr Recht auf freien Zugang zu behördlichen Informationen in NRW wahrnehmen können. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ist auch eine oberste Dienstbehörde und trifft Entscheidungen für sich und seine Bediensteten in eigener Verantwortung.

Landesoberbehörden

Dann kommen unmittelbar die Landesoberbehörden, die für das ganze Land zuständig sind. Zu den Landesoberbehörden zählen:

  • das Landesamt für Besoldung und Versorgung,
  • die bzw. der Landesbeauftragte für den Maßregelvollzug,
  • das Landeskriminalamt,
  • das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste,
  • das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei,
  • das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz,
  • die Landwirtschaftskammer,
  • das Rechenzentrum der Finanzverwaltung,
  • das Landesamt für Finanzen.

Landesmittelbehörden

Auf der mittleren Verwaltungsebene stehen die fünf Bezirksregierungen

  • Arnsberg,
  • Detmold,
  • Düsseldorf,
  • Köln und
  • Münster.

Die Bezirksregierungen sind Bindeglied zwischen der Landesregierung einerseits und den Kommunen, den nachgeordneten Behörden, den Unternehmen, Verbänden und Bürgern andererseits. Als regionale Behörden koordinieren sie nahezu jedes Thema in der Verwaltung, vertreten die Landesregierung im Bezirk, stimmen unterschiedliche Meinungen ab. Sie werden von einer Regierungspräsidentin bzw. einem Regierungspräsidenten geleitet.

In der Finanzverwaltung hat die Oberfinanzdirektion NRW den Rang einer so genannten Landesmittelbehörde. Außerdem gibt es noch die Organe der Rechtspflege (Gerichte, Staatsanwaltschaften, Strafvollzug). Sie verfügen entsprechend ihrer verfassungsrechtlichen Stellung über eine eigenständige Organisation.

Untere Landesbehörden

Schließlich kommen die Behörden der so genannten unteren staatlichen Verwaltungsebene. Zu ihnen gehören:

  • die Direktorinnen bzw. Direktoren der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe als untere staatliche Maßregelvollzugsbehörde,
  • die Finanzämter,
  • die Kreispolizeibehörden,
  • die Geschäftsführerinnen/Geschäftsführer der Kreisstellen der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragte im Kreis und
  • die Schulämter.

In den Kreisen erfüllt der Landrat oder die Landrätin Aufgaben der staatlichen Verwaltungsbehörde; er oder sie ist zugleich Leiter der staatlichen Kreispolizeibehörde.

Zur Familie der nordrhein-westfälischen Landesverwaltung gehören auch Einrichtungen im Sinne des § 14 Landesorganisationsgesetz, die einer obersten oder mittleren Landesbehörde zugeordnet sind. Beispiele sind das Landesarchiv Nordrhein-Westfalen oder das Landeszentrum für Gesundheit.

Landesbetriebe

Außerdem gibt es Landesbetriebe, die marktfähige Dienstleistungen im Wettbewerb mit anderen öffentlichen Institutionen oder privaten Unternehmen erbringen: Sie sind Teil der öffentlichen Verwaltung und können hoheitliche Aufgaben erfüllen, arbeiten aber nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Zu diesen Landesbetrieben in Nordrhein-Westfalen zählen:

  • das Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen,
  • der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen,
  • der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen,
  • der Landesbetrieb Information und Technik,
  • der Geologische Dienst Nordrhein-Westfalen,
  • der Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen.

Bei dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen handelt es sich um ein teilrechtsfähiges Sondervermögen des Landes. Sein Auftrag ist es, die übertragenen Grundstücke für Zwecke des Landes nach kaufmännischen Grundsätzen zu erwerben, zu bewirtschaften, zu entwickeln und zu verwerten.