Landeswappen NRW

Das Wappen des Landes Nordrhein-Westfalen besteht aus Rhein, Ross und Rose und ist in den Farben Grün, Weiß und Rot gehalten. Neben dem Landeswappen gibt es auch ein so genanntes Nordrhein-Westfalen-Zeichen. Im Gegensatz zu den amtlichen Wappen kann dieses von Jedermann verwendet werden, um die Verbundenheit mit dem Land Nordrhein-Westfalen zu dokumentieren.

Das Bild zeigt eine Abbildung des Landeswappens.

Wappen des Landes Nordrhein-Westfalen

Das Wappen des Landes Nordrhein-Westfalen ist ein Staatswappen und zusammen mit der Landesflagge eines der Hoheitszeichen des Landes. Entworfen wurde es 1947 vom Düsseldorfer Maler und Heraldiker Wolfgang Pagenstecher. In seiner heutigen Form wurde es am 5. Februar 1948 eingeführt und am 10. März 1953 durch § 2 des Gesetzes über die Landesfarben, das Landeswappen und die Landesflagge gesetzlich verankert. Das Wappen besteht aus drei Feldern, je eines für die drei territorialen Teile des Landes:

Hinweis: Diese Wappenbeschreibung ist aus Gründen der Übersichtlichkeit aus der Sicht des Betrachters dargestellt. In der fachsprachlichen Beschreibung eines Wappens, der Blasonierung in der Heraldik, wird das Wappen aus Sicht des Schildträgers beschrieben. Dementsprechend sind dann die Seiten vertauscht.

Nordrhein-Westfalen-Zeichen

Bei Verwendung des Nordrhein-Westfalen-Zeichens ist dieses vollständig und unverändert darzustellen und die „Verordnung über die Führung des Landeswappens“ zu beachten. Danach darf dieses nicht missbräuchlich verwendet werden. Wer das Nordrhein-Westfalen-Zeichen im Zusammenhang mit Inhalten verwendet, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind oder die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährden, handelt ordnungswidrig. Ebenfalls ordnungswidrig handelt, wer das Nordrhein-Westfalen-Zeichen missbräuchlich so verwendet, dass der Eindruck entstehen kann, dass die Verwendung in amtlicher Funktion erfolgt.

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