Dr. Marcus Optendrenk

Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen

Seit dem 29. Juni 2022 ist Dr. Marcus Optendrenk Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen.

Marcus Optendrenk

Dr. Marcus Optendrenk

Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen

  • 1:36
  • Video: Land NRW

16.08.2022

Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen

Vor seiner Berufung ins Amt des Ministers für Finanzen war der gebürtige Lobbericher Leiter des Ministerbüros von Helmut Linssen und Gruppenleiter in der Haushaltsabteilung. Seit dem Jahr 2012 ist Dr. Optendrenk Abgeordneter im Landtag Nordrhein-Westfalen.

Dr. Optendrenk löst Lutz Lienenkämper ab, der seit Sommer 2017 als Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen tätig gewesen war. „Wir haben gemeinsam in der Landesregierung von CDU und FDP die Haushaltswende geschafft. Wir haben Haushalte bereits als Entwurf dem Landtag ohne neue Schulden vorlegt und beschlossen - erstmals seit 1973. In der Corona-Pandemie konnten wir kraftvoll den Menschen und Unternehmen helfen“, bilanziert der 53-Jährige. Die fünf Jahre im Ministerium der Finanzen markieren Lienenkämpers zweite Amtszeit als Minister. In den Jahren 2009 und 2010 hatte der gelernte Rechtsanwalt das Ministerium für Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen geführt.

Transparenzerklärung

Erklärung gemäß § 7 Satz 1 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz - KorruptionsbG)

Stand: 19. Dezember 2023

Bereich

Nr.

Organisation

Funktion

Ausgeübter Beruf
(§ 7 Satz 1 Nr. 1 KorruptionsbG)

1.1

Land
Nordrhein-Westfalen

Minister der Finanzen

Beraterverträge
(§ 7 Satz 1 Nr. 1 KorruptionsbG)

1.2

./.

 

Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
(§ 7 Satz 1 Nr. 2 KorruptionsbG)

2.1

NRW.Bank

Mitglied des Verwaltungsrates

2.2

NRW.Bank

Stellvertretender Vorsitzender der Gewährträgerversammlung

2.3

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Mitglied des Verwaltungsrats

Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen
(§ 7 Satz 1 Nr. 3 KorruptionsbG)

3.1

./.

./.

Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen
(§ 7 Satz 1 Nr. 4 KorruptionsbG)

4.1

./.

./.

Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
(§ 7 Satz 1 Nr. 5 KorruptionsbG)

5.1

Adalbert-Stiftung, Krefeld

Vorsitzender des Kuratoriums

5.2

Aktion Deutschland Hilft e.V.

Mitglied des Kuratoriums

5.3

Deutsches Medika-menten-Hilfswerk action medeor e.V.

Mitglied im Beirat

5.4

TV Lobberich 1861 e.V.

Vorsitzender

5.5

Turnerkampfbahn Lobberich e.V.

Vorsitzender

5.6

Förderverein Biologische Station Krickenbecker Seen e.V.

Vorsitzender