Ab sofort können kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbstständige, freiberuflich Tätige und landwirtschaftliche Betriebe auch für nicht-leitungsgebundene Energieträger einen Zuschuss im Landesprogramm „Härtefallhilfe KMU Energie“ beantragen. Dazu gehören neben Heizöl und Holzpellets auch Flüssiggas, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle und Koks.