Härtefallhilfe für Heizöl, Pellets und Flüssiggas für kleine und mittlere Unternehmen gestartet

Ministerin Neubaur: Schnelle Hilfe auch für Unternehmen mit Kostensteigerungen für nicht-leitungsgebundene Energieträger

24. Mai 2023
Mona Neubaur

Ab sofort können kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbstständige, freiberuflich Tätige und landwirtschaftliche Betriebe auch für nicht-leitungsgebundene Energieträger einen Zuschuss im Landesprogramm „Härtefallhilfe KMU Energie“ beantragen. Dazu gehören neben Heizöl und Holzpellets auch Flüssiggas, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle und Koks.

Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie

Ab sofort können kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbstständige, freiberuflich Tätige und landwirtschaftliche Betriebe auch für nicht-leitungsgebundene Energieträger einen Zuschuss im Landesprogramm „Härtefallhilfe KMU Energie“ beantragen. Dazu gehören neben Heizöl und Holzpellets auch Flüssiggas, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle und Koks. Den Zuschuss erhalten Betroffene, wenn sich die Preise für Beschaffungen im Jahr 2022 mehr als verdoppelt haben. Ziel ist, Betriebsaufgaben oder Arbeitsplatzabbau bei stark betroffenen Unternehmen so weit wie möglich verhindern.

Wirtschaftsministerin Mona Neubaur: „Mit dieser Programmerweiterung ergänzen wir die bisherige Unterstützung von Bund und Land. Während für Strom, Gas und Wärme bereits die Bremsen des Bundes und die erste Stufe der Härtefallhilfe des Landes greifen, schließen wir nun die Lücke für viele weitere betroffene Unternehmen. In den vergangenen Monaten sind die Energiepreise zwar zum Glück spürbar gesunken, die kräftigen Preissteigerungen im Jahr 2022 haben aber viele Betriebe massiv belastet – und dort setzt das aktuelle Hilfsprogramm an. Energiesparanreize bleiben dabei weiterhin bestehen.“

Auch für die Programmerweiterung übernimmt die NRW.BANK als Förderbank des Landes die Prüfung und Bewilligung in einem digitalen Antragsverfahren. Die Ausgestaltung der Härtefallhilfe ist eng an die Hilfen für Privathaushalte des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung angelehnt.

Bereits seit 21. März 2023 können kleine und mittlere Unternehmen, deren Preise für Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sich 2022 mindestens vervierfacht haben, Zuschüsse in Höhe eines Monatsabschlags für das Jahr 2022 beantragen. Zur Feststellung besonderer Härten im Einzelfall hat das Land Nordrhein-Westfalen außerdem eine Härtefallkommission eingerichtet. Beteiligt sind die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern und der Verband Freier Berufe.

Das Antragsportal der Härtefallhilfe KMU Energie finden Sie hier: https://nrwbank.de/haertefallhilfe-kmu-energie-nle.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.wirtschaft.nrw/haertefallhilfe-kmu-energie 

Hintergrund Wirtschaftshilfen: Das Grundkonzept hatte eine Sonder-Konferenz der Wirtschaftsministerinnen und -minister der Länder unter Leitung von Nordrhein-Westfalen Ende vergangenen Jahres beschlossen. Die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund liegt seit dem 8. März vor. Die Länder haben in den Verhandlungen mit dem Bund erreicht, dass das Programm auch Betrieben zugutekommt, die Heizöl, Holzpellets oder andere nicht-leitungsgebundene Energieträger nutzen.

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