Landesregierung fördert den Aufbau von Hebammenkreißsälen weiter

Minister Laumann: Gesundheitsminister Laumann: Nordrhein-Westfalen ist bei hebammengeleiteten Kreißsälen Vorreiter

13. Dezember 2024
Baby Füße

Mit der Förderung verfolgt die Landesregierung das Ziel, möglichst viele Kliniken bei der Einrichtung zu unterstützen und damit die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales setzt die Förderung für die Einrichtung von Hebammenkreißsälen in nordrhein-westfälischen Kliniken fort. Die Fördersumme pro Klinik beträgt einmalig maximal 25.000 Euro. Über die Förderung können unter anderem spezifische Schulungen für das Personal im Kreißsaal finanziert werden. Bereits jetzt gibt es in Nordrhein-Westfalen 34 hebammengeleitete Kreißsäle. Damit bietet mehr als jede vierte Geburtsklinik in Nordrhein-Westfalen einen Hebammenkreißsaal an. Mit der Förderung verfolgt die Landesregierung das Ziel, möglichst viele Kliniken bei der Einrichtung zu unterstützen und damit die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern. 

„Hebammengeleitete Kreißsäle sind ein wichtiger Baustein zur Stärkung der klinischen Versorgung. Durch sie wird dem Wunsch vieler Frauen nach einer intensiven Betreuung während der Geburt mit wenig Interventionen Rechnung getragen. Zudem bieten sie für Hebammen attraktive Arbeitsbedingungen. Ich freue mich sehr darüber, dass das Angebot an Hebammenkreißsälen in Nordrhein-Westfalen durch unsere Förderung stetig wächst. Wir sind bundesweiter Vorreiter und haben auch in anderen Ländern und mittlerweile auch im Bund einen Stein ins Rollen gebracht. Mit der erneuten Förderung setzen wir den Weg der Stärkung der geburtshilflichen Versorgung in Nordrhein-Westfalen konsequent fort“, sagt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. 

Bereits seit 2021 fördert das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium die Einrichtung von Hebammenkreißsälen. Bisher wurden 46 Geburtskliniken dabei unterstützt, einen Hebammenkreißsaal einzurichten. Von diesen sind aktuell noch einige damit beschäftigt, das Betreuungskonzept umzusetzen.

Insgesamt sind im Rahmen des Förderaufrufes „Implementierung von Hebammenkreißsälen in Nordrhein - Westfalen“ Landesmittel in Höhe von rund einer Million Euro geflossen. Eine durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales geförderte Studie kam zu dem Ergebnis, dass das Versorgungsmodell sicher ist und positive Auswirkungen auf den Geburtsverlauf hat. Alle Informationen zum Förderverfahren sowie das Antragsformular finden sich auf der Internetseite des Ministeriums unter Hebammenkreißsaal - kompetent und gut versorgt! | Mit Menschen für Menschen bereitgestellt.

Hintergrundinformationen

Der Hebammenkreißsaal ist ein Betreuungskonzept, das den ärztlich geleiteten Kreißsaal ergänzt. Eine Versorgung ist für gesunde Schwangere geeignet, die nach unauffälligem Schwangerschaftsverlauf eine unkomplizierte Geburt erwarten können. Das Versorgungsmodell unterstützt Frauen in ihrem Wunsch nach einer intensiven Betreuung und interventionsarmen Geburt aus eigener Kraft. Zusätzlich kann das Konzept die Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und Hebammen sowie die Arbeitszufriedenheit von Hebammen verbessern.

Wesentliche Bestandteile des Konzepts sind die von Hebammen und Ärzteschaft gemeinsam erarbeiteten Kriterienkataloge zur Aufnahme und Weiterleitung der Frauen in die ärztliche Betreuung sowie die kontinuierliche, selbstständige Betreuung durch erfahrene Hebammen während der Geburt.

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