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  • Pressemitteilung
  • 19.06.2013

NRW-Umwelt- und Landwirtschaftsminister Johannes Remmel setzt sich für eine nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes mit starken grünen Regionen ein. Dies ist gleichzeitig Thema seiner diesjährigen Sommertour Land.Leben.NRW. Wie so eine nachhaltige Entwicklung aussehen kann, zeigen Vertreterinnen und Vertreter der nordrhein-westfälischen LEADER-Regionen im Düsseldorfer Landtag. „Unsere ländlichen Regionen sind vielfältigen Herausforderungen und Problemen ausgesetzt. Wie diese gelöst werden können, zeigen uns die ausgestellten LEADER-Projekte hier im Landtag“, erklärte der Minister auf der Eröffnungsveranstaltung. „LEADER zeigt uns, welche Chancen und Möglichkeiten unsere ländlichen Regionen in NRW bieten. Am bedeutendsten dabei ist, dass diese Chancen von den Menschen, Verbänden, Vereinen, Dörfern und Gemeinden vor Ort erdacht und umgesetzt werden. Wir als Land, unterstützen dann nur noch die Umsetzung mit den entsprechenden Fördergeldern“, betonte Remmel.

  • Pressemitteilung
  • 18.03.2013

Nordrhein-Westfalen ist verpflichtet, die im Grundgesetz festgeschriebene Schuldenbremse einzuhalten. Die Landesregierung bekennt sich zu dem Ziel, bis zum Jahr 2020 einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Dies ist das Gebot einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Haushaltspolitik gegenüber unseren Kindern und Enkeln. Neben Investitionen in die Zukunft des Landes - insbesondere in Bildung, Vorbeugung, Familien und Kommunen - und der Erhöhung von Einnahmen, gehören für die Landesregierung gezielte Sparanstrengungen zu einer Haushaltspolitik der Verantwortung. Dem haben wir uns gestellt und seit Regierungsübernahme die Ausgaben gesenkt, strukturelle Einsparungen etwa bei den Förderprogrammen erwirtschaftet und die Einnahmeverbesserungen realisiert, die auf Landesebene möglich waren. Insgesamt sind wir in NRW auf richtigem Kurs: Wir können mit unserem Weg der Konsolidierung eine fallende Linie der Neuverschuldung aufweisen.

Da der Anteil der Personalkosten an den Gesamtausgaben des Landeshaushalts 43,5 Prozent („direkte“ Personalausgabenquote: 38,4 Prozent; zzgl. Landesbetriebe, Sondervermögen und Hochschulen) ausmacht, kann auch dieser Bereich bei einer umfassenden Überprüfung nicht ausgeklammert werden.

Unser Ziel ist nicht das Sparen um jeden Preis, sondern zum einen ein hohes Leistungsspektrum der Landesverwaltung für die Bürgerinnen und Bürger zu erhalten und zum anderen mit Augenmaß zu konsolidieren, um die finanzielle Handlungsfähigkeit des Landes zu sichern und schrittweise neue Handlungsfähigkeit zurückzugewinnen.

Bei den Entscheidungen hatte das Kabinett für 2013/2014 eine Abwägungsentscheidung zu treffen:

Ein deutlicher Personalabbau würde die Arbeitsbelastung der verbliebenen Beschäftigten im Öffentlichen Dienst massiv verstärken. Stellenabbau wollen wir aber nicht. Für Bildung, Inklusion und Umsetzung des Schulkompromisses sind Stellen aus Demografiegewinnen notwendig. Bildung ist die wichtigste Zukunftsinvestition. Deshalb kürzen wir hier nicht. Bei Polizei, im Strafvollzug, bei den Hochschulen und in vielen Landesbehörden wird schon jetzt viel Mehrarbeit geleistet. Weil weniger Polizeibeamte weniger Innere Sicherheit bedeuten und wir für einen leistungsfähigen Öffentlichen Dienst eintreten, wollen wir auch im Ergebnis keine Stellen nach dem Rasenmäher-Prinzip kürzen. Das schließt Aufgabenkritik und Effizienzverbesserungen bei einzelnen Behörden nicht aus.
Ein genereller Beförderungsstopp über mehrere Jahre würde für die vielen hochmotivierten Beschäftigten leistungshemmend wirken.
Kürzungen beim Weihnachtsgeld oder den Pensionen würde die Haushaltseinkommen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter direkt schmälern und damit Lebensplanungen erschweren.
Eine Ausweitung der Arbeitszeit würde zu einer zusätzlichen Arbeitsbelastung der Beschäftigten führen.
Eine verzögerte und/oder pauschale prozentuale Kürzung des Tarifabschlusses der Angestellten im Öffentlichen Dienst für die Jahre 2013 und 2014 hält die SPD-Grüne-Landesregierung für zu pauschal. Denn die unteren Besoldungsgruppen im Öffentlichen Dienst können steigende Lebenshaltungskosten nicht so gut ausgleichen wie die Bezieher höherer Besoldungen.

Nordrhein-Westfalen hat sich daher in dieser Abwägung für eine sozial gestaffelte Umsetzung des Tarifabschlusses entschieden – im Bewusstsein, dass die Notwendigkeit einer Haushaltskonsolidierung auf Grund der Schuldenbremse unabweisbar ist.

Im Ergebnis erhalten die Beamtinnen und Beamten und die Pensionäre im einfachen Dienst, im mittleren Dienst und im gehobenen Dienst bis einschließlich der Besoldungsgruppe A10 zeit- und wirkungsgleich den Tarifabschluss der Angestellten im Öffentlichen Dienst, also eine Tarifsteigerung von 2,65 Prozent für 2013 und 2,95 Prozent für 2014. Damit können die Bezieher niedriger Einkommen im Öffentlichen Dienst weiterhin Anschluss an die allgemeine Einkommensentwicklung halten.

Für die Besoldungsstufen A11 und A12 des gehobenen Dienstes wird es eine Anhebung der Bezüge jeweils um 1 Prozent zum 1.1.2013 und 2014 geben. Damit wird für diese Einkommensgruppen ein Teilausgleich gestiegener Lebenshaltungskosten möglich, aber wir müssen auch ihnen einen Beitrag zur strukturellen Entlastung des Landeshaushaltes abverlangen. Die Besoldungsgruppen ab A13 nehmen für 2013 und 2014 nicht an der Tarifanpassung teil. Diese Staffelung gilt auch für die Pensionäre. Auch in den Besoldungsgruppen, die keine oder nur eine geringe Anpassung erhalten, bleibt eine amtsangemessene Lebensführung im Vergleich der Nettoeinkommen zu entsprechenden Tarifbeschäftigten, aber auch im Vergleich zu anderen Ländern gewährleistet. Die vorgeschlagene Abstufung folgt dem Leitgedanken, dass stärkere Schultern mehr tragen können als schwache.

Auch für Minister und Staatssekretäre wird es keine Anhebung der Bezüge geben.

Die Landesregierung hat sich für 2013/2014 in diesem nicht leichten und schmerzlichen Abwägungsprozess

gegen Stellenabbau und für Beschäftigungssicherung
gegen Kürzungen von Pensionen oder Weihnachtsgeld
gegen einen Beförderungsstopp
gegen längere Arbeitszeiten
gegen eine Heraufsetzung des Pensionsalters
gegen eine undifferenzierte Personalkürzung nach der Rasenmäher-Methode entschieden.

Fazit: Wir sparen auch bei Personalmaßnahmen das Land nicht kaputt, sondern handeln verantwortungsvoll im Interesse des ganzen Landes.

Wir wissen, dass die Beamtinnen und Beamten eine wertvolle Aufgabe erfüllen, eine leistungsfähige öffentliche Landesverwaltung sicher zu stellen. Unser Ziel ist ausdrücklich, das konstant hohe Niveau des Öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen halten zu wollen. Deshalb bekennt sich die SPD/Grüne-Landesregierung auch in schwierigen finanziellen Zeiten und großem öffentlichem Druck zur Beschäftigungssicherung im Öffentlichen Dienst – im Gegensatz zu anderen Parteien im Landtag, die einen erheblichen Personalabbau bei den Beamtinnen und Beamten fordern.

Der Landesregierung ist bewusst, dass den Landes-Beamtinnen und -Beamten in Nordrhein-Westfalen insgesamt ein großer Konsolidierungsbeitrag abverlangt wird. Doch er ist aus Sicht des Kabinetts für jeden einzelnen Beschäftigten schmerzlich, aber verkraftbar. Dies ist notwendig, um auch für die Zukunft den Beschäftigungstand der Landesverwaltung und das Leistungsniveau der öffentlichen Verwaltung halten zu können. Aber vor allem ist der Weg erforderlich, um eine Politik für gute Bildung, Familien, Vorbeugung, leistungsfähige Kommunen und eine sozial gerechte Politik in Nordrhein-Westfalen zu sichern.

Aber wir müssen die Zuwächse bei den Personalausgaben begrenzen. Dies geschieht so ausgewogen, dass das Besoldungsgefüge im Öffentlichen Dienst nicht grundlegend verändert oder gestört wird oder die Abstände zwischen den Besoldungsstufen nivelliert würden. Allerdings rücken die Besoldungsgruppen enger zusammen, statt sich wie sonst bei linearen prozentualen Erhöhungen in allen Besoldungsgruppen weiter zu spreizen. Deshalb sind wir überzeugt, mit dieser sozial abgestuften Übertragung des Tarifergebnisses einen für viele sicherlich harten, aber vertretbaren Beitrag zur grundgesetzlich vorgeschriebenen Einhaltung der Schuldenbremse zu leisten.

Nordrhein-Westfalen geht keinen Sonderweg. In allen Bundesländern wurden und werden seit Jahren unterschiedliche Personalmaßnahmen vollzogen:

Baden-Württemberg hat den Abbau von über 11.000 Stellen angekündigt
Bayern hat beschlossen, bis 2019 insgesamt 9.000 Stellen abzubauen
Hessen kürzt 1.200 Stellen nur in der allgemeinen Verwaltung
Im Saarland soll in der Landesverwaltung jede 3. Stelle entfallen, in Sachen-Anhalt jede 5. Stelle
Rheinland-Pfalz hat entschieden, die Besoldungs- und Versorgungserhöhungen für fünf Jahre auf jeweils ein Prozent zu begrenzen
Hamburg hat das Weihnachtsgeld auf 1.000 Euro bzw. 500 Euro für Versorgungsempfänger (nur noch bis A12 bzw. C1) gekürzt.
Die Liste ließe sich für die anderen Länder weiterführen.

Die SPD-Grüne-Landesregierung hält einen massiven Personalabbau auch deshalb für nicht vertretbar, da Nordrhein-Westfalen im Vergleich mit den anderen Ländern bereits eine schlanke Landesverwaltung hat. Mit nur 16,08 Stellen pro 1.000 Einwohner sind bei uns im Verhältnis weniger Menschen in der Landesverwaltung beschäftigt als im Durchschnitt der anderen westlichen Flächenländer.

Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamte. Details zur Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamtinnen und Beamte in NRW
(PDF, 15 KB)

  • Kultur
  • Pressemitteilung
  • 12.12.2019
100.000 Euro mehr für Spielstättenprogrammprämie – Parlamentarischer Staatssekretär Kaiser: Unterstützung für Bühnen kommt Freier Musikszene zugute

Das Land setzt die Stärkung der Freien Musikszene fort: Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft hat im Rahmen der Stärkungsinitiative Kultur die Mittel für die Spielstättenprogrammprämie um 100.000 Euro auf insgesamt 140.000 Euro erhöht.

  • Kultur
  • Pressemitteilung
  • 26.11.2021
Zentrales Gesetzeswerk für die Kultur tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft – Ministerin Pfeiffer-Poensgen: Mit dem Kulturgesetzbuch festigen wir das Fundament und die Strukturen für künstlerisches Arbeiten.

Mit breiter Zustimmung über die Regierungsfraktionen hinaus hat der Landtag gestern, 25. November 2021, das neue Kulturgesetzbuch für Nordrhein-Westfalen (KulturGB NW) beschlossen. Damit kann das KulturGB wie geplant zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Die Stadt Dormagen geht neue Wege, um die Mobilität klimaschonend neu zu gestalten: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen künftig alle Dienstfahrten mit elektrischen Poolfahrzeugen zurücklegen. Dazu beauftragt die Stadt einen Dienstleister, der die E-Fahrzeuge zur Verfügung stellt und eine CarSharing-Plattform für PKW, Pedelecs und Fahrräder programmiert und betreibt. Diese können die Beschäftigten auch privat anmieten. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und die Europäische Union unterstützen das Projekt: Wirtschafts-Staatssekretär Christoph Dammermann übergab heute den Förderbescheid über 637.000 Euro an Bürgermeister Erik Lierenfeld.

  • Umwelt
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  • 14.09.2022
Auszeichnung für Neunutzung von ehemaligen Kasernen in Rheine und Willich / Sonderpreis für die Neunutzung einer ehemaligen Altlastenfläche in Duisburg als Wohngebiet

Um das öffentliche Bewusstsein für die Bedeutung des Bodenschutzes und der Flächensparsamkeit in dicht besiedelten Gebieten zu erhöhen, haben das Umwelt- und Verkehrsministerium sowie der Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung (AAV) den Bodenschutzpreis NRW zum fünften Mal vergeben.

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  • Pressemitteilung
  • 19.02.2024
Landesregierung Nordrhein-Westfalen und die Film- und Medienstiftung NRW luden die Branche zum 21. NRW-Empfang in die „Botschaft des Westens“ – 11 geförderte Filme im Programm der Berlinale

Traditionell am ersten Berlinale-Sonntag luden die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und die Film- und Medienstiftung NRW zu einem großen Empfang mit rund 1.000 Gästen in die Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen beim Bund in Berlin.

  • Kultur
  • Pressemitteilung
  • 15.03.2024
KulturScheune1a aus dem Erfolgsprogramm feiert Geburtstag mit Ministerin Brandes

Wo früher in der alten Zehntscheune im Herzen des Dorfes Fürstenberg Fahrzeuge und Geräte des städtischen Bauhofs parkten, haben viele engagiert Helferinnen und Helfer dafür gesorgt, dass ein Dritter Ort gewachsen ist: ein Mittelpunkt des kulturellen und gesellschaftlichen Lebens, der als KulturScheune1a Menschen zusammenbringt und zur Ideenschmiede für ein lebendiges Dorfleben geworden ist.