Der Schulausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags hat eine Änderungsverordnung des Schulministeriums zum Distanzunterricht beschlossen. Ziel der Anpassung ist es, den Anspruch aller Kinder und Jugendlichen auf schulische Bildung und Erziehung auch dann sicherzustellen, wenn vorübergehend kein Unterricht in Präsenz möglich ist.