Bundesratsinitiative „Bundesweite Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung“

9. März 2023
PHB Bundesrat (Gebäude mit Garten)

Nordrhein-Westfalen bringt eine Initiative zur Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung in den Bundesrat ein.

Justiz

Nordrhein-Westfalen bringt eine Initiative zur Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung in den Bundesrat ein. Extremwetterereignisse treten immer häufiger auf. Starkregen und Hochwasser haben zuletzt im Juli 2021 insbesondere in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz zu verheerenden Schäden auch an Wohn- und Gewerbeimmobilien geführt.

Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Die furchtbare Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 hat gezeigt, dass unser Land widerstandsfähiger werden muss. Die Schäden waren enorm. Allein in Nordrhein-Westfalen starben 49 Menschen. Viele Häuser wurden zerstört oder massiv beschädigt. Familien standen vor dem Nichts. Die Länder sind sich deshalb einig: die bundesweite Pflichtversicherung für Elementarschäden muss kommen. Wir haben bereits im Juni 2022 eine Zusage des Bundeskanzlers erhalten, das Thema anzugehen. Doch bis heute hat der Bund keine brauchbaren Lösungswege präsentiert. Aus Sicht der Länder, parteiübergreifend, muss das Vorhaben auf der Tagesordnung bleiben, denn es gibt dringenden Handlungsbedarf. Nordrhein-Westfalen wird das Thema deshalb im Rahmen einer Bundesratsinitiative weiter vorantreiben. Es darf nicht sein, dass das Thema nur unmittelbar nach einer Katastrophe auf der Agenda steht und danach vergessen wird. Wir brauchen eine vorausschauende und verantwortungsbewusste Politik. Der Ball liegt beim Bund.“

Der Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Benjamin Limbach macht deutlich: „Menschenleben, Gesundheit und verlorene Erinnerungen sind nicht zu ersetzen. Aber der materielle Schaden sollte abgesichert sein und niemanden in Existenzangst versetzen. Deshalb ist es an der Zeit, systematisch Maßnahmen zu ergreifen, damit nach einer Hochwasserkatastrophe oder anderen Großschadenereignissen kein Mensch vor dem finanziellen Ruin stehen muss.“

Eine flächendeckende private Versicherung von Gebäudeeigentümern gegen Elementarschäden ist eine langfristige Risikoprävention. Die Gebäudeeigentümer übernehmen Verantwortung und schützen ihr Hab und Gut. Da bisher bundesweit nur rund die Hälfte der privaten Gebäudeeigentümer über eine Elementarschadenversicherung verfügt und die Gefahr existenzbedrohender Schäden nach einer Unwetterkatastrophe häufig wieder verdrängt wird, hat sich die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder (MPK) bereits im Juni 2022 klar für die Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden ausgesprochen. Nur eine bundesweite Regelung erscheint sachgerecht, weil Naturkatastrophen nicht an den Ländergrenzen halt machen.

Die Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg haben daher beschlossen, einen Entschließungsantrag in den Bundesrat einzubringen. Mit diesem soll die Bundesregierung aufgefordert werden, kurzfristig einen konkreten Regelungsvorschlag zur Einführung einer bundeseinheitlichen Elementarschaden-Pflichtversicherung zu erarbeiten. Hierdurch soll ein System weitgehend flächendeckender privater Versicherungen von Gebäudeeigentümern gegen Elementarrisiken etabliert werden.

Minister der Justiz Dr. Limbach: „Ein Warten auf bessere Zeiten – oder auf das nächste Großschadenereignis – ist keine Option. An die Stelle öffentlicher Hilfen, die die Allgemeinheit trägt, muss eine systematische, bundesweite Risikoprävention durch eine Pflichtversicherung für Elementarschäden treten.“

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