Mehr als 200 Millionen Euro für vom Jahrhundert-Hochwasser betroffene Unternehmen bewilligt

17. Januar 2023
PHB Hochwasser

Die Hochwasserkatastrophe 2021 hat viele Unternehmen, Handwerksbetriebe, Freiberufler und Selbstständige in Nordrhein-Westfalen in große Existenznöte gebracht. Mittlerweile hat das Land mehr als 200 Millionen Euro an Aufbauhilfen des Bundes bewilligt.

Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie

Die Hochwasserkatastrophe 2021 hat viele Unternehmen, Handwerksbetriebe, Freiberufler und Selbstständige in Nordrhein-Westfalen in große Existenznöte gebracht. Mittlerweile hat das Land mehr als 200 Millionen Euro an Aufbauhilfen des Bundes bewilligt. Um den nachhaltigen Wiederaufbau in den Regionen zu unterstützen, eröffnet der Bund zudem die Möglichkeit, die Antragsfrist für die Hochwasserhilfe 2021 über den 30. Juni 2023 hinaus zu verlängern.

Wirtschaftsministerin Mona Neubaur: „Wir sind dem Bund dankbar dafür, dass die Antrags- und Bewilligungsfrist für die Aufbauhilfe verlängert werden kann. In Nordrhein-Westfalen sind viele Unternehmerinnen und Unternehmer weiterhin mit dem Wiederaufbau beschäftigt und auf die finanzielle Unterstützung angewiesen. Gemeinsam mit der NRW.BANK und den Wirtschaftskammern zahlen wir die Finanzhilfen weiter zügig aus.“

Aktuelle Zahlen aus dem Antragsverfahren

Zu den bewilligten 200 Millionen Euro der Aufbauhilfe kommen 36 Millionen Euro an Soforthilfen (unbürokratische und pauschale Unterstützung in Höhe von 5.000 Euro) sowie 18 Millionen Euro als NRW.BANK Universalkredite hinzu. Nach aktuellem Stand wurden durch Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern bereits mehr als 10.000 Beratungsgespräche mit vom Hochwasser geschädigten Unternehmen geführt. Mit dem umfangreichen Hilfspaket unterstützt das Land betroffene Unternehmen bislang mit mehr als 250 Millionen Euro.

Informationen für Unternehmerinnen und Unternehmer

Zur Erstberatung vor Antragstellung wenden Sie sich an die für Sie zuständige Kammer oder berufsständische Körperschaft. Wenn Ihr Unternehmen keiner Kammer oder berufsständischen Körperschaft angehört, gern auch an Ihre örtliche IHK. Die Beraterinnen und Berater erläutern Ihnen das Verfahren und Sie erhalten Informationen über Gutachten, die Sie aufgrund EU-Vorgaben benötigen. Nach einer ersten Prüfung durch die Kammern reichen Sie den Antrag online bei der NRW.BANK ein. Diese bewilligt die Mittel und zahlt sie zügig aus.

Nähere Informationen zum Antragsverfahren und so bald wie möglich zur Fristverlängerung finden Sie hier: https://www.nrwbank.de/de/die-nrw-bank/dafuer-stehen-wir/unwetter-hilfe/#Unternehmen-Antragsverfahren.

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