Nordrhein-Westfalen war das einzige Land in Deutschland, in dem Menschen in der Corona-Pandemie seit März 2020 Wohngeld online beantragen konnten. Jetzt geht das Land Nordrhein-Westfalen zusammen mit weiteren sechs Bundesländern den nächsten Schritt.
Ein gutes Jahr für Wohngeldberechtigte in NRW: Im Januar wurde das Wohngeld deutlich angehoben. Außerdem wurden mit der Wohngeldnovelle die Einkommensgrenzen gesenkt, sodass mehr Menschen von der Leistung profitieren können.
Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung: „Der nächste Meilenstein ist erreicht: Mit Beginn des neuen Jahres ist eine Dynamisierung des Wohngeldes eingeführt worden. Seit dem 1. Januar 2022 erhalten Wohngeldhaushalte in Nordrhein-Westfalen im Schnitt rund 13 Euro mehr pro Monat. Wohngeld ist eine wichtige Säule für Menschen mit geringerem Einkommen.
Die Wohngeldstellen in Nordrhein-Westfalen haben im Jahr 2023 mit rund 1,1 Milliarden Euro rund 2,5-mal so viel Wohngeld wie im Vergleichszeitraum 2022 ausgezahlt.
Die Wohngeldreform 2020 bringt für die Empfängerinnen und Empfänger Leistungserhöhungen ab dem 1. Januar 2020. Die Haushalte, die derzeit schon Wohngeld beziehen, profitieren von der Neuregelung bereits ab Inkrafttreten des Gesetzes aufgrund einer automatischen Neuberechnung des Wohngeldes.
Deutlich mehr Menschen haben Anspruch auf die Leistung
Zum Jahreswechsel steigt das Wohngeld, das einkommensschwachen Haushalten zusteht, um durchschnittlich 39 Prozent an. Mit der Wohngeldnovelle, die am 1. Januar 2016 in Kraft tritt, wird erstmals seit 2009 die Wohngeldleistung erhöht.
Zum 1. Januar 2023 tritt das Wohngeld-Plus-Gesetz des Bundes in Kraft. Am 10. November 2022 hat der Bundestag die Wohngeldreform beschlossen, am 25. November 2022 hat der Bundesrat dem Gesetzesvorhaben zugestimmt.
Ab sofort steht die neu programmierte Wohngeldsoftware allen 396 Wohngeldstellen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung – und damit schneller als geplant.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat auf einen bundesseitigen Heizkostenzuschuss für die Empfänger von Wohngeld gedrängt: Am 17. März 2022 hat der Deutsche Bundestag die Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses beschlossen.
Arbeitsminister Guntram Schneider begrüßt die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs NRW im Streit um an einige Kommunen ausbezahlte zu hohe Zuweisungsbeträge für das Wohngeld. „Das Gericht hat unsere Linie bestätigt und anerkannt, dass die Landesregierung die Mittel gerecht verteilt“, sagte Schneider in Düsseldorf. Das Landesverfassungsgericht hatte über eine Verfassungsbeschwerde von 17 Kommunen gegen eine landesgesetzliche Regelung im Zusammenhang mit der Verteilung von Wohngeldeinsparungen zu entscheiden. Die Kommunen hatten sich dagegen gewehrt, dass in den Jahren 2007 bis 2009 zu viel gezahlte Zuweisungen in Höhe von insgesamt rund 240 Millionen Euro mit künftigen Zahlungen im Zeitraum 2011 bis 2018 verrechnet werden sollen.
„Ratgeber für schwerbehinderte Menschen“ ist wieder erhältlich
Der vom nordrhein-westfälischen Sozialministerium herausgegebene „Ratgeber für schwerbehinderte Menschen“ ist in einer aktualisierten Neuauflage von 50.000 Stück erschienen und kann jetzt kostenlos bestellt werden.
Auf Initiative der nordrhein-westfälischen Familienministerin Ute Schäfer haben die Jugend- und Familienminister der Länder die Bundesregierung jetzt aufgefordert, dafür zu sorgen, dass Frauen mit geringem Einkommen die Pille oder andere vom Arzt verschriebene Verhütungsmittel wieder kostenfrei erhalten können.