Ministerin Scharrenbach: Rund 1,1 Milliarden Euro Wohngeld in 2023 im Land Nordrhein-Westfalen ausgezahlt - Wohngeldstellen gebührt für enormes Engagement großer Dank

9. April 2024
Finanzen Geld Münzen

Die Wohngeldstellen in Nordrhein-Westfalen haben im Jahr 2023 mit rund 1,1 Milliarden Euro rund 2,5-mal so viel Wohngeld wie im Vergleichszeitraum 2022 ausgezahlt.

Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung

Die Wohngeldstellen in Nordrhein-Westfalen haben im Jahr 2023 mit rund 1,1 Milliarden Euro rund 2,5-mal so viel Wohngeld wie im Vergleichszeitraum 2022 ausgezahlt. Ursächlich dafür ist die bundesgesetzliche Wohngeldreform, die am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Das Wohngeld wird zu 50 % vom Land Nordrhein-Westfalen und zu 50 % vom Bund finanziert. Betrug der Landesanteil 2022 noch rund 218 Millionen Euro, hatte das Land Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2023 rund 543 Millionen Euro und damit rund 325 Millionen Euro mehr zu schultern. Auch im ersten Quartal 2024 zeigt sich, dass die Wohngeldzahlungen weiter auf dem hohen Niveau von 2023 verbleiben.

Stellvertretend für die 396 Wohngeldstellen im Land besuchte Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, vor Kurzem Wohngeldstellen in Ahlen und Bottrop, um sich mit den Verantwortlichen über die Wohngeldpraxis und Vereinfachungspotentiale auszutauschen.

„Das war und ist ganze Arbeit der kommunalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Wohngeldstellen: Innerhalb kürzester Zeit war die bundesgesetzliche Wohngeldreform durch die Kommunen zum 1. Januar 2023 umzusetzen. Es zeigt sich, dass sich in Nordrhein-Westfalen die Antragszahlen ungefähr um den Faktor 2,5 gegenüber 2022 gestiegen sind. Das war nach der Wohngeldreform ein enormer Kraftakt für die 396 Wohngeldstellen in unserem Land. Den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gilt daher ein besonderer Dank: Nur mit Ihrem Engagement war es überhaupt möglich, diese Reform zu stemmen. Denn neben der Möglichkeit der Online-Betragung suchen die meisten Menschen die Mensch-zu-Mensch-Beratung in den Wohngeldstellen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen sicher, dass diejenigen, die finanzielle Unterstützung für das Wohnen benötigen, diese Hilfe auch erhalten“, so Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.

Zum 1. Januar 2023 trat das Wohngeld-Plus-Gesetz des Bundes in Kraft: Auf der einen Seite wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich ausgeweitet und auf der anderen Seite das Wohngeld selbst erhöht. Mit der bundesgesetzlichen Reform wurde eine Verdreifachung der wohngeldberechtigten Haushalte erwartet. Dies führte und führt zu einer enormen Belastung für die Wohngeldstellen in den Kommunen. Um die Wohngeldreform für die Empfängerinnen und Empfänger in der damaligen Kürze der Zeit überhaupt umsetzen zu können, hat das Ministerium eng mit den Kommunen zusammengearbeitet und unterstützt.

Mit der Wohngeld-Reform blieb allerdings eines aus: Notwendige Verfahrensvereinfachungen wurden weder für Bürgerinnen und Bürger noch für die Wohngeldstellen umgesetzt. Ministerin Scharrenbach nutzte die Zeit vor Ort, um sich mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Wohngeldstellen über Optimierungspotentiale auszutauschen.

„Unsere Erwartungshaltung geht dahin, dass die Bundesregierung in 2024 Verfahrensvereinfachungen und damit Bürokratieentlastungen im Wohngeld umsetzt. Die hohe Summe der ausgezahlten Mittel zeigt: Ohne unsere Kommunen als verlässlicher Stabilitätsanker ist kein Staat zu machen. Nur aus dem kommunalen Praxiswissen können wir erfahren, wo sinnvolle Stellschrauben zur Optimierung gedreht werden können. Denn das Wohngeld ist für viele Mieterinnen und Mieter sowie für Eigentümer mit kleinem Geldbeutel in Nordrhein-Westfalen eine wichtige Unterstützung“, so die Ministerin weiter.

Hintergrund

  • Wohngeld ist ein vom Bund und den Ländern jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Das Wohngeld wird als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer geleistet.
  • Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und Miete bzw. Belastung.
  • Zuständig für die Bewilligung sind die örtlichen Wohngeldstellen in den Gemeinde- und Stadtverwaltungen.
  • Wohngeld wird vom Beginn des Antragsmonats an in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten gezahlt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.
  • Seit Mitte Dezember 2022 kann online über den Wohngeldrechner des Landes www.wohngeldrechner.nrw.de die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld unverbindlich berechnet werden. Nach der Berechnung können wohngeldberechtigte Bürgerinnen und Bürger direkt über das Tool mit ihren Angaben auch einen Online-Antrag stellen.

Praxisbeispiel 1

  • Eine Rentnerin, alleinstehend, Wohnort Düsseldorf (Mietenstufe 6). Sie hat ein Bruttorenteneinkommen in Höhe von 747,88 Euro (Netto 669,35 Euro). Zu Ihrer Rente erzielt sie noch Einkünfte aus einem Mini-Job in Höhe von 450 Euro. Sie zahlt eine Miete in Höhe von 460 Euro im Monat, wovon 50 Euro für in der Miete enthaltene Haushaltsenergie (Strom) bei der Berechnung des Wohngeldes abgezogen werden, da diese Kosten nicht wohngeldfähig sind. Seit Jahr 2023 hat sie einen Wohngeldanspruch in Höhe von 169 Euro.

Praxisbeispiel 2

  • Ein Busfahrer, verheiratet, 2 Kinder, Wohnort Bochum (Mietenstufe 3). Er hat als Alleinverdiener ein monatliches Bruttoeinkommen in Höhe von 4.196 Euro (Netto: 2.642,42 Euro). Er zahlt eine Miete von 723 EUR. Seit 2023 hat er einen Wohngeldanspruch in Höhe von 153 Euro. Kindergeld und ein eventuell gewährter Kinderzuschlag werden nicht angerechnet.

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