Ministerin Scharrenbach: Wohngeld wird zu Jahresbeginn erhöht

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung teilt mit:

23. Dezember 2020
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Zum 1. Januar 2021 bekommt der Ausstoß von klimaschädlichem Kohlendioxid beim Heizen mit Öl oder Erdgas erstmals einen Preis.

Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

Zum 1. Januar 2021 bekommt der Ausstoß von klimaschädlichem Kohlendioxid beim Heizen mit Öl oder Erdgas erstmals einen Preis. Damit Haushalte, die Wohngeld erhalten, gezielt entlastet werden, steigt das Wohngeld ab dem 1. Januar 2021 um zehn Prozent.
 
Der Betrag für die Entlastung bei den Heizkosten wird in die bei der Wohngeldberechnung zu berücksichtigende Miete oder Belastung einbezogen und soll im Durchschnitt aller Wohngeldhaushalte voraussichtlich zu einem um rund 15 Euro höheren Wohngeld pro Monat führen.
 
Da das Wohngeld eine einkommensabhängige Leistung ist, fällt das zusätzliche Wohngeld bei Haushalten mit besonders niedrigen Einkommen höher und bei steigendem Einkommen niedriger aus.
 
„Über 146.000 Haushalte, die Wohngeld in Nordrhein-Westfalen beziehen, werden von der Neuregelung profitieren. Das Land Nordrhein-Westfalen und der Bund vermeiden durch die Klimakomponente im Wohngeld soziale Härten, die sich aus der Einführung der CO2-Steuer ergeben.“, erläutert Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung.
 
Rund 424 Millionen Euro werden voraussichtlich 2021 allein in Nordrhein-Westfalen als Wohngeld ausgezahlt. Damit der Entlastungsbetrag unmittelbar am 1. Januar 2021 Wirkung entfalten kann, wird dieser Zuschlag bei allen Wohngeldempfängerinnen und -empfängern, denen im Jahr 2020 Wohngeld bewilligt wurde und deren Wohngeldbewilligung noch in das Jahr 2021 hineinreicht, zeitnah und ohne gesonderten Antrag berücksichtigt.
 
2019 bezogen 131.700 Menschen Wohngeld in Nordrhein-Westfalen. Zum Ende des Jahres 2020 sind es rund 146.000 Haushalte. Dies ist ein Anstieg um 14.300 Personen bzw. plus 10,9 Prozent. Die Erhöhung der Empfängerzahlen hängt zum einen mit einer Ausweitung des Wohngeldanspruches zum 1. Januar 2020 als auch mit Corona-Effekten zusammen.
 
Im „Wohngeldrechner“ können Interessierte sich ab Anfang Januar 2021 ihren unverbindlichen Wohngeldanspruch ausrechnen lassen.
 
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