Flyer zum Wohngeld plus: Informationen kompakt, einfach und übersichtlich für Mieterinnen und Mieter in Nordrhein-Westfalen

31. Januar 2023
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Ein neuer Flyer für Mieterinnen und Mieter soll die Beantragung des neuen Wohngelds erleichtern.

Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung

Ein neuer Flyer für Mieterinnen und Mieter soll die Beantragung des neuen Wohngelds erleichtern. Er liefert kompakt, einfach und übersichtlich Informationen zur Wohngeldreform und zur Beantragung des Wohngeldes. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, der VdW Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, der Deutsche Mieterbund, die Verbraucherzentrale NRW und das EBZ Europäische Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft haben den Flyer gemeinsam entwickelt. Das Infoblatt ist Teil der Kampagne „Stopp den Heizkostenhammer“ und soll an möglichst viele Mieterinnen und Mieter in Nordrhein-Westfalen verteilt werden.

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: „Der Info-Flyer ist ein weiterer Baustein des Unterstützungspaketes für Mieterinnen und Mieter, um Wohngeld zu beantragen. Der Flyer vermittelt einfach und kompakt die wichtigsten Informationen rund um das Thema Wohngeld. Die enge Zusammenarbeit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen mit der Wohnungswirtschaft, dem Mieterschutzbund und der Verbraucherzentrale zeigt: Wir ziehen alle an einem Strang, damit Mieterinnen und Mietern sich einen Überblick über die Wohngeldreform verschaffen können. Seit dem 15. Dezember 2022 steht zudem der Wohngeldrechner Nordrhein-Westfalen zur Verfügung, mit dem online ausgerechnet werden kann, ob ein Anspruch auf das Wohngeld besteht. Und: Aus diesem System heraus kann auch direkt ein Online-Antrag gestellt werden.

Alexander Rychter, Verbandsdirektor des VdW Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen, erklärt: „Mit umfassendem Informationsmaterial und -veranstaltungen unterstützt die sozial orientierte Wohnungswirtschaft sowohl Mieterinnen und Mieter als auch die Wohnungsämter und Wohngeldberatungsstellen der Städte und Gemeinden, auf die in den kommenden Wochen ein erhebliches Antragsvolumen zukommen wird. Durch Information und Beratung, zum Beispiel zu notwendigen Angaben oder Dokumenten, wollen wir dazu beitragen, Bearbeitungszeiten deutlich zu verkürzen und damit gleichzeitig anspruchsberechtigte Mieterhaushalte als auch Kommunen zu unterstützen.“

Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: „Steigende Energiekosten bringen derzeit viele Verbraucherinnen und Verbraucher in Nordrhein-Westfalen in finanzielle Not. Seit dem 1. Januar 2023 haben mehr Menschen einen Anspruch auf Wohngeld. Unser gemeinsamer Informationsflyer klärt Betroffene über ihre Möglichkeiten auf und gibt konkrete Hilfestellung zur Beantragung. Denn besonders Haushalte mit geringen Einkommen brauchen eine deutliche finanzielle Unterstützung, um in der Energiekrise ihre hohen Strom- und Gasrechnungen zu begleichen.“

Hans-Jochem Witzke, Vorsitzender des Mieterbundes NRW: „Das neue Wohngeld plus kann für viele Mieterinnen und Mietern eine Entlastung in der aktuellen Krise sein. Alle Menschen, die einen Anspruch haben, sollen sich nicht scheuen, diesen auch geltend zu machen. Je früher, desto besser, denn auch hier ist Zeit Geld. Daher beteiligt sich der Deutsche Mieterbund NRW gerne an der Informationskampagne.“

EBZ-Vorstand Klaus Leuchtmann: „Das Wohngeld Plus ist eine wichtige Säule zur Stützung privater Haushalte im Angesicht dramatisch steigender Energiekosten. Als Bildungsanbieter sehen wir es beim EBZ als unsere Aufgabe an, unseren Teil dazu beizutragen, die Menschen über das Wohngeld Plus zu informieren. Wir werden zudem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Vermieterseite schulen, damit sie ihre Kunden kompetent beraten können.“

Wer die Kampagne nutzen möchte, kann sich die Materialien kostenlos herunterladen unter www.mieterkommunikation-energie.de

(im Abschnitt „Materialien zur Kampagne Heizkosten-Hammer”).

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