Neue Wohnformen im Alter als Alternative zu Heimen erleichtern, Angebote zur Verhinderung von Pflegebedürftigkeit verstärken und Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit im vertrauten Wohnquartier fördern: Mit einer grundlegenden Reform des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) und des Landespflegerechts will die Landesregierung hierfür die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen. „Wir müssen die Strukturen den Bedürfnissen der Menschen anpassen - nicht umgekehrt“, erklärte Ministerin Steffens in Düsseldorf. „Die überwiegende Mehrheit der älteren und behinderten Menschen möchte so lange wie möglich zuhause, in der Familie oder wenigstens in ihrem vertrauten Wohnquartier leben. Deshalb benötigen wir eine deutliche Stärkung von ambulanten Hilfeangeboten anstelle von zusätzlichen neuen Pflegeheimen“, so Steffens.