Was kommt nach dem Pflege-TÜV? 6. Berliner Runde zur Zukunft der Pflege diskutiert neues System der Qualitätsdarstellung

21. September 2018
Bild Pflege

„Der Pflege-TÜV geht – was kommt danach?“ – diese Frage hat die 6. Berliner Runde zur Zukunft der Pflege diskutiert, zu der die rheinland-pfälzische Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler und der nordrhein-westfälische Sozialminister Karl-Josef Laumann eingeladen hatten. In der nordrhein-westfälischen Landesvertretung in Berlin erwartete das Publikum eine interessante politische Gesprächsrunde, an der auch Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, teilnahm. Dr. Klaus Wingenfeld vom Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld berichtete zudem über die Ergebnisse der wissenschaftlichen Arbeiten zur Neuausrichtung der Qualitätsbeurteilung für die stationäre Pflege.

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„Der Pflege-TÜV geht – was kommt danach?“ – diese Frage hat die 6. Berliner Runde zur Zukunft der Pflege diskutiert, zu der die rheinland-pfälzische Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler und der nordrhein-westfälische Sozialminister Karl-Josef Laumann eingeladen hatten. In der nordrhein-westfälischen Landesvertretung in Berlin erwartete das Publikum eine interessante politische Gesprächsrunde, an der auch Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, teilnahm. Dr. Klaus Wingenfeld vom Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld berichtete zudem über die Ergebnisse der wissenschaftlichen Arbeiten zur Neuausrichtung der Qualitätsbeurteilung für die stationäre Pflege.
 
„Fest steht: Wir brauchen regelmäßige Prüfungen und Kontrollen – gerade in der Pflege. Und die Menschen brauchen verlässliche Informationen und ein verständliches Bewertungssystem. Wir müssen wissen, was bei den Menschen in der Pflege ankommt“, erklärte Minister Laumann.  „Der Pflege-TÜV ist in seiner bisherigen Form hierfür ungeeignet. Es kann doch nicht sein, dass schwere Pflegemängel durch andere weniger wichtige Kriterien wie z. B. eine schön gestaltete Speisekarte relativiert werden können.“ Auch Ministerin Bätzing-Lichtenthäler stellte heraus, dass es Zeit für einen Kurswechsel sei. „Wenn man bedenkt, dass bereits im Jahr 2010 die mangelnde Aussagekraft der Pflegenoten wissenschaftlich bestätigt und der Ansatz für ein besser geeignetes Verfahren entwickelt wurde, dann ist dieser Neustart längst überfällig. Wichtig ist mir außerdem, dass auf der Grundlage der jetzt vorliegenden Erkenntnisse ein guter Ausgleich gefunden wird zwischen dem Interesse an der Veröffentlichung von Indikatoren, deren stichprobenhafter Überprüfung und dem Interesse an flankierender Qualitätssicherung in den Bereichen der Struktur- und Prozessqualität. Denn leider lautet die Erfolgsformel nicht, dass mehr Prüfung auch mehr Qualität bewirkt.“
 
Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, fügte hinzu: „Der bisherige Pflege-TÜV ist irreführend. Er gibt keinerlei Aufschluss über die wirkliche Qualität einer Pflegeeinrichtung. Genau das brauchen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen aber, wenn sie sich für eine Pflegeeinrichtung entscheiden wollen. Deshalb benötigen wir hier endlich ein Beurteilungssystem, das verständlich und verlässlich das tatsächliche Versorgungsniveau abbildet. Dieser ‚Schuss‘ muss jetzt sitzen, denn die Pflegebedürftigen und deren Angehörigen warten schon viel zu lange auf aussagekräftige Entscheidungshilfen.“
 
Die Ergebnisse zur Qualitätsbeurteilung in der stationären Pflege des Instituts für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld (IPW) und des Instituts für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen (AQUA) liegen seit Mitte 2018 vor. Das neue Verfahren orientiert sich an den tatsächlichen Resultaten pflegerischen Handelns anhand von definierten Indikatoren – beispielsweise die Anzahl von Stürzen mit schwerwiegenden Folgen. Diese sollen regelmäßig durch die Einrichtungen erhoben und durch externe Prüfer – dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen oder dem Prüfdienst der Privaten Krankenkassen – stichprobenhaft bewohnerbezogen geprüft werden. Die Ergebnisse sollen für die Öffentlichkeit nicht mehr in Noten dargestellt und in einer Gesamtnote zusammengefasst werden, sondern differenzierte Informationen beinhalten. Neben dem Abschluss ausstehender Vereinbarungen und der Schaffung der erforderlichen (technischen) Voraussetzungen steht eine Erprobungsphase an. Dieser Prozess soll Ende 2019 abgeschlossen sein. Bundesweit müssen sowohl die Einrichtungen als auch die Prüfdienste geschult werden.
 
„Die Chance, die mit dem neuen Qualitätssystem einhergeht, sollte genutzt werden. Denn im Ergebnis greifen hier verschiedene Prozesse ineinander – das Qualitätsmanagement in den Einrichtungen, die Überprüfung und die öffentliche Darstellung. Das setzt aber auch den Willen seitens der Einrichtungen voraus, die Prozesse zu gestalten und nicht bloß zu verwalten“, so Dr. Wingenfeld. „Entscheidend ist, übermäßigen Formalismus bei der Qualitätsbeurteilung zurückzudrängen und wieder die Kernaufgaben der Pflege in den Mittelpunkt zu stellen“.
 
„Das neue Messverfahren ist ein dringend notwendiger Schritt zur Verbesserung der Pflege“, stellte Minister Karl-Josef Laumann in Berlin fest. „Jetzt kommt es darauf an, dass sich das neue wissenschaftlich entwickelte Verfahren in der Praxis bewährt und dafür von der Pflegeselbstverwaltung eine gute Grundlage geschaffen wird“, ergänzte Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.
 

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