Das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen hat einen neuen Leitfaden zur Berücksichtigung von Arten und Lebensräumen bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. „Der Klimawandel und der Erhalt der biologischen Vielfalt zählen zu den größten Herausforderungen, vor denen die Welt derzeit steht. Mit unserem Leitfaden zeigen wir, dass der dringend notwendige Ausbau der Windenenergienutzung im Einklang mit dem Naturschutz möglich ist“, erläuterte Umweltminister Johannes Remmel. Die im Januar 2013 im nordrhein-westfälischen Klimaschutzgesetz verbindlich festgelegten Klimaschutzziele lassen sich nur durch eine Steigerung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien realisieren. Der hierfür notwendige Ausbau der Windenergie kann zu Zielkonflikten mit dem Naturschutz führen.