Die Landesregierung hat das Eckpunktepapier für die Wohnraumförderung 2014 den Verbänden zur Stellungnahme übersandt. Mit dem mehrjährigen Wohnungsbauprogramm 2014 stehen bis 2017 Förderdarlehen in Höhe von 3,2 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung. Minister Groschek: „Das ist ein deutliches Signal an Investoren und Kommunen. So sieht Verlässlichkeit aus.“ Die Wirkung der Förderung soll durch höhere Darlehensbeträge, Zinsen von 0,0 Prozent bis 0,5 Prozent und angepasste, sozialverträgliche Mieten verbessert werden. Im weiteren Fokus steht die Quartiersentwicklung. Hier werden die Verbesserung des Wohnumfeldes, die energetische und barrieremindernde Sanierung, die Stärkung der wohnungsnahen Infrastruktur (beispielsweise Gemeinschaftsräume und Quartiersmobilität) künftig förderfähig sein.