Die kommunalen Jobcenter übernehmen künftig bei Schülerinnen und Schülern, die SGB II-Leistungen („Hartz IV“) erhalten, die Kosten für Schulbücher. Dafür hat Arbeitsminister Karl-Josef Laumann mit einem Erlass an die 18 kommunalen Jobcenter gesorgt, die seiner Rechtsaufsicht unterstehen.