Zum Schutz von Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern sowie der an ihren Unterbringungskosten beteiligten Angehörigen und Kommunen hat Nordrhein-Westfalen im Oktober 2014 als erstes Bundesland die Umstellung der Refinanzierung von Investitionen in stationäre Pflegeheime auf das sogenannte „Tatsächlichkeitsprinzip“ beschlossen, um damit entsprechende Vorgaben des Bundessozialgerichts umzusetzen.