Ministerin Steffens: Land informiert Pflegebedürftige und ihre Angehörigen über Änderungen bei Pflegeheimkosten

23. November 2016

Pflegeheime in Nordrhein-Westfalen erhalten in den nächsten Tagen zur Information ihrer Bewohnerinnen und Bewohner sowie deren An-gehörigen über Änderungen bei der Abrechnung der monatlichen Kosten für die Heimunterbringung die Broschüre „Neue Berechnung der Pflegekosten in Nordrhein-Westfalen – Was Sie jetzt wissen müssen“.

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Pflegeheime in Nordrhein-Westfalen erhalten in den nächsten Tagen zur Information ihrer Bewohnerinnen und Bewohner sowie deren An-gehörigen über Änderungen bei der Abrechnung der monatlichen Kosten für die Heimunterbringung die Broschüre „Neue Berechnung der Pflegekosten in Nordrhein-Westfalen – Was Sie jetzt wissen müssen“.

„Um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen vor intransparenten und möglicherweise zu hohen Kosten für die Heimunterbringung zu schützen, hat der Landtag einstimmig eine Änderung der Investitionskostenabrechnungen in Pflegeheimen beschlossen, die mit dem Jahres-wechsel wirksam wird“, erklärte Pflegeministerin Barbara Steffens. „Pflegeheime dürfen Pflegebedürftigen künftig nur noch die Kosten in Rechnung stellen, die tatsächlich für Investitionen in Gebäude und Inventar angefallen sind. Eine pauschalierende Berechnung von Investitionskosten, wie sie bisher möglich war, hat das Bundessozialgericht mit Billigung des Bundesverfassungsgerichts für unzulässig erklärt. Mit der Informationsbroschüre informieren wir Pflegebedürftige und ihre Angehörigen über diese Neuregelung sowie über weitere Änderungen bei der Abrechnung der Heimkosten, die sich durch die jüngste Pflegereform des Bundes ergeben“, so Steffens.

Der 1. Januar 2017 bringt für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auch aufgrund der Reform des Pflegeversicherungsrechts zahlreiche Änderungen mit sich, beispielsweise durch die Einführung neuer Pflegestufen, die Grundlage für die Höhe der Beteiligung der Pflegeversicherung an den Kosten für eine Heimunterbringung ist.

Die Informationsbroschüren zur Neuberechnung der Pflegekosten werden direkt an die betroffenen Pflegeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen zur Verteilung an die Bewohnerinnen und Bewohner geschickt. Sie können aber auch unter kostenlos bestellt oder heruntergeladen werden

  • im Internet www.mgepa.nrw.de
  • telefonisch: 0211 – 837-1001 bei Nordrhein-Westfalen direkt.
Bitte Veröffentlichungsnummer 219 angeben.

Wer Fragen zur Berechnung der Kosten für die Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung in Nordrhein-Westfalen hat, kann sich auch telefonisch oder per E-Mail kostenlos und neutral beraten lassen. Unterstützt durch eine Förderung des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, bietet die unabhängige „Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.).“ (BIVA) Pflegebedürftigen und deren Angehörigen unter der Telefonnummer 0228 – 90 90 48 48 (montags bis freitags von 8.00 bis 16.00 Uhr) oder per E-Mail an heimkosten.nrw@biva.de individuellen Rat an. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.mgepa.nrw.de.

Hintergrund:

Die Gesamtkosten, die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen zahlen müssen, setzen sich aus drei Bestandteilen zusammen: den eigentlichen Pflegekosten (die zum Teil von der Pflegeversicherung übernommen werden), den Kosten für Unterkunft und Verpflegung (Essen, Wäsche, Nebenkosten) und den Investitionskosten.

Während Pflegekosten und die Kosten für Unterkunft/Verpflegung zwischen den Pflegeheimbetreibern und den Kostenträgern (Pflegekassen, Kommunen) ausgehandelt werden, werden die Investitionskosten auf Antrag der Pflegeheimbetreiber von einer Behörde - den Landschaftsverbänden Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) - geprüft und festgesetzt.

Beispiel für eine Kostenberechnung Ein-Bett-Zimmer/stationäre Pflegeeinrichtung, Tagessatz:
  • Pflege: 57,85 Euro (bei Pflegestufe 2)
  • Unterkunft: 16,40 Euro
  • Verpflegung: 12,63 Euro
  • Investitionskostenanteil: 20,12 Euro
  • Gesamt: 107,00 Euro/Tag
 

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