Die Eisenbahnverkehrsunternehmen haben gemeinsam mit den Aufgabenträgern VRR, NVR und NWL einen Sonderfahrplan für den Schienenpersonennahverkehr in Nordrhein-Westfalen erarbeitet, der ab Samstag (21. März) schrittweise umgesetzt wird und vorerst bis 19. April 2020 gilt.