Das Kabinett hat den Entwurf einer Novelle des Ladenöffnungsgesetzes (LÖG NRW) beschlossen. In Zukunft soll die Zahl der verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage im Jahr auf maximal 13 pro Kommune begrenzt werden, davon einer im Advent. Samstags dürfen die Geschäfte nur noch bis 22.00 Uhr öffnen. Der Entwurf sieht weiter vor, dass Bäckereien, Zeitungs- und Blumengeschäfte an Ostern, Pfingsten und Weihnachten wieder am ersten Feiertag öffnen können.