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  • Pressemitteilung
  • 07.10.2016
Minister Groschek einigt sich mit seinen Amtskollegen auf alternative Maßnahmen zur Reduzierung von Stickstoffdioxid

Die Verkehrsminister der Länder wollen die Belastung durch Stickstoffdioxid in den Innenstädten mit Alternativen zur blauen Plakette deutlich reduzieren. Darauf hat sich Verkehrsminister Michael Groschek mit seinen Amtskollegen im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz geeinigt.

Ministerpräsident Armin Laschet: „Wir haben für Nordrhein-Westfalen konkrete Zusagen erreicht.“

Ministerpräsident Armin Laschet hat heute am „Nationalen Forum Diesel“ der Bundesregierung teilgenommen. Bei der Konferenz in Berlin ging es um die Frage, wie eine gemeinsame Lösung zur Reduzierung von Schadstoffemissionen bei Diesel-Fahrzeugen erreicht werden kann.

Ministerpräsident Laschet trifft Oberbürgermeister der von Dieselfahrverboten bedrohten NRW-Kommunen und stellt Eckpunkte-Papier zur Umrüstung von dieselbetriebenen ÖPNV-Bussen vor

Ministerpräsident Armin Laschet ist am Freitag mit den Oberbürgermeistern der von möglichen Fahrverboten betroffenen Kommunen sowie Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände zusammengekommen. Bei den Beratungen geht es unter anderem darum, sich für das Gespräch zur Diesel-Problematik am kommenden Montag im Bundeskanzleramt abzustimmen.

Förderbescheide an Reise- und Verkehrsunternehmen übergeben

Fünf Förderbescheide über insgesamt rund 2,75 Millionen Euro hat das Verkehrsministerium für die Nachrüstung von Dieselbussen mit Abgasnachbehandlungssystemen auf Euro-VI-Niveau sowie für die Anschaffung von Brennstoffzellenbussen übergeben.

Förderbescheide an Verkehrsunternehmen übergeben

Vier Förderbescheide über insgesamt rund 211.324 Euro hat Verkehrsminister Hendrik Wüst für die Nachrüstung von Dieselbussen mit Abgasnachbehandlungssystemen auf Euro-VI-Niveau übergeben.

  • Umwelt
  • Pressemitteilung
  • 15.11.2018

Parallel zur Gerichtsverhandlung wurde heute im Bundeskabinett eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes beschlossen. Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht hatte explizit aufgegeben, die Verhältnismäßigkeit von Dieselfahrverboten zu prüfen.