Ministerin Löhrmann: Sprache ist Grundlage für eine gelingende Integration

Weitere Mittel für Sprachkurse für Geflüchtete ab 16 Jahren – Start der zweiten Antragsrunde vorgezogen

22. April 2016

Das Schul- und Weiterbildungsministerium stockt zum Start der zweiten Antragsrunde die Mittel für zusätzliche Kurse zur Sprachförderung neu zugewanderter Erwachsener und Jugendlicher ab 16 Jahren im Zuge des Nachtragshaushalts um weitere 250.000 Euro auf.

Schule und Bildung

Das Schul- und Weiterbildungsministerium stockt zum Start der zweiten Antragsrunde die Mittel für zusätzliche Kurse zur Sprachförderung neu zugewanderter Erwachsener und Jugendlicher ab 16 Jahren im Zuge des Nachtragshaushalts um weitere 250.000 Euro auf. Ministerin Sylvia Löhrmann betonte: „Diese niedrigschwelligen und lebensnahen Sprachkurse sollen helfen, sich im Alltag zu orientieren und zurecht zu finden. Das ist die Voraussetzung für eine aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.“

Für die Angebote stehen im Jahr 2016 damit rund 2,25 Millionen Euro zur Verfügung, das sind 1,75 Millionen mehr als im Vorjahr. Mit den Mitteln können im Jahr 2016 insgesamt rund 570 zusätzliche Sprachkurse eingerichtet werden.

In einer ersten Antragsrunde wurden bereits 162 Anträge der Volkshochschulen und der anerkannten Einrichtungen der Weiterbildung bewilligt. In der zweiten Antragsrunde können die Einrichtungen jeweils bis zu vier weitere Kurse beantragen. Ministerin Sylvia Löhrmann wies darauf hin, dass die zweite Antragsrunde früher als zunächst geplant startet: „Wir entsprechen damit dem Wunsch der Weiterbildungseinrichtungen. Ich freue mich, dass bereits innerhalb kurzer Zeit zahlreiche Weiterbildungseinrichtungen diese Sprachfördermaßnahmen angeboten haben. Mit den Kursen für junge Erwachsene und für Erwachsene aller Altersstufen schaffen wir in NRW schnell und effektiv neue Perspektiven für Zuwanderinnen und Zuwanderer. Sprachförderangebote entlang der gesamten Bildungsbiografie sind ein wichtiger Schlüssel für eine gute Integration.“

Antragstermin ist der Zeitraum vom 2. Mai bis 13. Mai 2016. Damit können die dann bewilligten Maßnahmen ab dem 1. Juli 2016 oder später beginnen.

Wie auch in der ersten Antragsrunde reichen Volkshochschulen und die anerkannten Einrichtungen der Weiterbildung ihre Anträge beim zuständigen Dezernat 48 der Bezirksregierung Düsseldorf ein.

Antragsformulare stehen auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf unter http://www.brd.nrw.de/schule/privatschulen_sonstiges/Weiterbildung.html zur Verfügung.

Eine Übersicht der Einrichtungen, die die zusätzlichen Kurse durchführen, finden Sie hier bzw. unter: http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Weiterbildung/Sprachfoerderung/Uebersicht-Anbieter-zusaetzlicher-Sprachkurse-VHS-und-WbG-Einrichtungen.pdf

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