Land und Kommunen wahren Verantwortungsgemeinschaft: Landesregierung und kommunale Spitzenverbände verständigen sich auf gemeinsames Vorgehen bei der Unterbringung und Versorgung Geflüchteter und richten Forderungen an den Bund

29. September 2023
phb Flüchtlingsunterkunft

Die Landesregierung hat den Kommunen zugesagt, bis Anfang 2024 weitere 3.000 Plätze für die Erstunterbringung von Geflüchteten zu schaffen.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Ministerpräsident Hendrik Wüst hat sich am Donnerstag, 28. September 2023, gemeinsam mit Flüchtlingsministerin Josefine Paul, Kommunalministerin Ina Scharrenbach und Minister und Chef der Staatskanzlei Nathanael Liminski mit den Präsidenten und Hauptgeschäftsführern der kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen über die drängenden Fragen der Migrationspolitik ausgetauscht und im Rahmen eines Eckpunktepapiers auf ein gemeinsames Vorgehen zur Unterbringung und Versorgung Geflüchteter verständigt und gleichzeitig Forderungen an den Bund gerichtet.

„Das Thema Migration mit all seinen Auswirkungen, die die Menschen unmittelbar vor Ort betreffen, ist zu einer Frage der Handlungsfähigkeit aller staatlichen Ebenen geworden. Es wird immer schwerer, der großen Zahl der zu uns kommenden Menschen noch gerecht zu werden. Die Entscheidung des Bundes zur Kürzung der Finanzmittel für Flüchtlinge im kommenden Jahr war deshalb eine Entscheidung, die Länder und Kommunen mit höchster Verwunderung aufgenommen haben“, so Ministerpräsident Wüst. „Trotz der schwierigen Voraussetzungen leisten die Kommunen täglich Großartiges. Deshalb ist es so wichtig, jetzt entschieden auf die Hilferufe zu reagieren und die Kommunen mit pragmatischen Lösungen zu unterstützen. Die getroffene gemeinsame Verständigung von Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden unterstreicht die Verantwortungsgemeinschaft von Land und Kommunen in Nordrhein-Westfalen“, so der Ministerpräsident weiter.

Ministerin für Flucht und Integration Josefine Paul: „Ich bin froh, dass wir uns hier zu unserer gemeinsamen Verantwortung bekennen, die Unterbringung von Menschen, die bei uns Schutz vor Krieg, Terror und Verfolgung suchen, zu bewältigen. Nur in Kooperation mit den Kommunen kann das Land weitere Unterbringungskapazitäten aufbauen. Auch für die nötige Akzeptanz vor Ort können wir nur gemeinsam sorgen. Das ist auch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt essentiell. Das Land sorgt mit dem weiteren Ausbau der Landeskapazitäten dafür, dass die Registrierung, medizinische Untersuchung und die Asylantragsstellung beim BAMF in einem geordneten Verfahren durchgeführt werden. Damit und in seiner Pufferfunktion unterstützt das Land die Kommunen. Wir alle, also Bund, Land, Kommune, müssen an einem Strang ziehen und das tun, was jetzt nötig ist. Kommunen und Land zeigen heute, dass sie dazu gewillt sind.“

Die Präsidenten der drei kommunalen Spitzenverbände aus NRW, Oberbürgermeister Thomas Kufen (Städtetag), Landrat Dr. Olaf Gericke (Landkreistag) und Bürgermeister Dr. Eckhard Ruthemeyer (Städte- und Gemeindebund) erklärten: "Wir begrüßen ausdrücklich, dass das Land die Bundesmittel für 2023 vollständig an die Kommunen weiterleitet. Die Städte, Kreise und Gemeinden sind dringend auf diese Hilfen angewiesen. Die steigenden Zahlen bei der Zuwanderung stellen das Land und die Kommunen vor enorme Herausforderungen. Sie werden nur zu bewältigen sein, wenn wir als Verantwortungsgemeinschaft eng und lösungsorientiert zusammenarbeiten. Die Kommunen werden ihren Teil dazu beitragen. Ein besonders positives Signal ist, dass das Land sich nach Abschluss der Bund-Länder-Gespräche zur Flüchtlingsfinanzierung im November mit den Kommunen über eine Anpassung der FlüAG-Pauschale verständigen will. Für eine dauerhafte Entlastung der Kommunen muss der Bund mehr Anstrengungen gegen irreguläre Migration unternehmen.“

Die Landesregierung hat den Kommunen zugesagt, bis Anfang 2024 weitere 3.000 Plätze für die Erstunterbringung von Geflüchteten zu schaffen. Bei der Suche und Auswahl geeigneter Unterkünfte wird sie von den Kommunen unterstützt. Um bis zur Errichtung der zusätzlichen Erstunterbringungsplätze sicherzustellen, dass jeder in Nordrhein-Westfalen ankommende Flüchtling mit Obdach versorgt werden kann, werden die Bezirksregierungen Notunterkünfte benennen.

Zudem beabsichtigt das Land, weitere 808 Mio. Euro zur Aufnahme, Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge an die Kommunen auszukehren. Diese Summe entspricht dem voraussichtlichen Anteil des Landes Nordrhein-Westfalen an der Summe von 3,75 Mrd. Euro, die der Bund den Ländern für das Jahr 2023 insgesamt zugesagt hat.

Landesregierung und kommunale Spitzenverbände haben zudem vereinbart, den engen Austausch fortzusetzen und weiter darauf hinzuwirken, dass die Bundesregierung den getroffenen Verabredungen nachkommt und somit einen Beitrag zur Entlastung der Kommunen leistet. Dazu soll der Zuzug derjenigen, die keine dauerhafte Bleibeperspektive in unserem Land haben, reduziert werden. Die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände fordern zudem den Bund auf, ab dem Jahr 2024 ein atmendes und auskömmliches Finanzierungssystem für die Unterbringung, Versorgung und Integration Geflüchteter einzurichten.

Am Austausch nahmen seitens der kommunalen Familie teil: Der Vorsitzende des Städtetags NRW Thomas Kufen, der Beigeordnete des Städtetags NRW Stefan Hahn, der Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW Dr. Eckhard Ruthemeyer, der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW Christof Sommer, der Präsident des Landkreistags NRW Dr. Olaf Gericke und der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags NRW Dr. Martin Klein.

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