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Minister Laumann: Weiterer Meilenstein im Kampf gegen Corona

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat den weiteren Impfplan für das Land Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Demnach wird das Land nun beginnen, auch Menschen, die gemäß Coronavirus-Impfverordnung des Bundes in der Priorisierungsgruppe 2 stehen, sukzessive ein Impfangebot zu unterbreiten.

Minister Laumann: Unkompliziertes und bürgernahes Vorgehen ist notwendig, um noch nicht geimpfte Menschen zu erreichen

Nordrhein-Westfalen schafft weitere niedrigschwellige Impfangebote, um das Impfgeschehen voranzutreiben. Zukünftig bieten die Impfzentren bei Bedarf in den Jobcentern oder auf deren Gelände Impftermine für Kundinnen und Kunden sowie die Beschäftigten an. Die Impfzentren richten dafür in Kooperation mit den Jobcentern mobile Impfmöglichkeiten ein.

Gesundheitsminister Laumann: Alle impfwilligen Personen über 12 Jahren können in Nordrhein-Westfalen bis Ende Juli eine Erstimpfung erhalten.

Die nordrhein-westfälischen Impfzentren können ab kommendem Mittwoch (23. Juni 2021) die Erstimpfungen fortsetzen. Das hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales nun den Kreisen und kreisfreien Städten mitgeteilt. In der kommenden Woche werden rund 80.000 Impfdosen (BioNTech) für Erstimpfungen in den Impfzentren zur Verfügung stehen. In der Folgewoche sind es noch einmal 150.000 Dosen.

Überlastung des Gesundheitssystems vermeiden, Sicherung der kritischen Infrastruktur und Aufrechterhaltung des Präsenzbetriebs in Schulen und Kitas

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat in der Kabinettsitzung am 5. Juli 2022 einen grundlegenden Rahmen zum Umgang mit der Coronapandemie in der zweiten Jahreshälfte beraten und sich auf einen weiteren Fahrplan verständigt. Dieser wird von den Ressorts in den nächsten Wochen weiter konkretisiert. Schon jetzt stehen die Leitlinien der Coronastrategie für Nordrhein-Westfalen fest: Die Ermöglichung einer Normalisierung im gesellschaftlichen Leben muss mit einer konsequenten Vorsorge auf mögliche kritische Infektionsentwicklungen einhergehen.

  • Pressemitteilung
  • 08.05.2021

Die Impfkampagne in Nordrhein-Westfalen läuft weiter auf Hochtouren. Seit dem 6. Mai 2021 können erste Personengruppen aus der Priorität 3 ein Impfangebot im Impfzentrum erhalten und einen Impftermin vereinbaren. Das Interesse daran ist erwartungsgemäß groß.

Mindestabstand zur Grundimmunisierung soll im Regelfall mindestens fünf Monate betragen / Vier Wochen Mindestabstand nur in Einzelfällen möglich

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) hat in einem weiteren Erlass die am Montag (13. Dezember 2021) genannten Vorgaben für die Kreise und kreisfreien Städte zur Fortführung der Auffrischungsimpfungen präzisiert: MAGS empfiehlt zurzeit die Auffrischungsimpfungen für alle Personen ab 18 Jahren, deren vollständige SARS-CoV-2-Grundimmunisierung bereits mindestens fünf Monate her ist.

Die 53 koordinierenden Impfeinheiten im Land, die bislang das kommunale Impfgeschehen organisiert haben, haben die Möglichkeit, ab dem 12. April auch medizinische Erstuntersuchungen für aus der Ukraine geflüchtete Menschen anzubieten. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen übernehmen die Kosten.

Regelungen für „Brauchtumszonen“ in Karnevalshochburgen / Geänderte Verordnung tritt ab Mittwoch, 9. Februar, in Kraft

Die Landesregierung hat die Coronaschutzverordnung angepasst. Insbesondere wurden für die anstehenden Karnevalstage Regelungen für räumlich abgegrenzte Bereiche getroffen: In diesen „gesicherten Brauchtumszonen“, in denen mit dem Zusammentreffen einer Vielzahl von Menschen zu rechnen ist, können Städte und Gemeinden durch strenge Auflagen und klare Regelungen das Schutzniveau erhöhen.

Nordrhein-Westfalen setzt Empfehlung der STIKO um

Die nordrhein-westfälische Landesregierung ermöglicht Personen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Infektion mit dem Coronavirus haben, und Beschäftigten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine zweite Auffrischungsimpfung.

Ministerpräsident Laschet: Impfungen vorantreiben, Teststrategie verbreitern, digitalen Lösungen Vorrang geben – mit diesem starken Dreiklang können wir Grundrechtseingriffe sukzessive zurücknehmen

Die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wird zunächst bis zum 28. März 2021 verlängert und an die Beschlüsse der Beratungen zwischen Bund und Ländern angepasst. Ein Konzept mit mehreren Öffnungsschritten sorgt für Planungssicherheit und Klarheit für die kommenden Wochen.