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  • Pressemitteilung
  • 20.09.2012

Wissenschaftsministerin Svenja Schulze hat das Fraunhofer-Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik (UMSICHT) in Oberhausen als „Ort des Fortschritts“ ausgezeichnet. Bei der Preisverleihung lobte die Ministerin das Institut vor allem für seine besondere Forschungs­leistung im Zusammenhang mit der Energiewende und dem Ressour­censchutz. „UMSICHT macht sichere, kostengünstige und klimaverträg­liche Lösungen in der Energieversorgung möglich“, erklärte Ministerin Schulze.

Minister Remmel: Unser Geschmack von Heimat

Insgesamt zehn Betriebe aus dem Brauhandwerk wurden heute mit dem Preis „Meister.Werk.NRW. Nähe – Verantwortung – Qualität. Das Lebensmittelhandwerk“ ausgezeichnet. „Nordrhein-Westfalen gehört zu den bedeutendsten Standorten der deutschen Brauwirtschaft.

25 Millionen Euro für Medizin, Medizintechnik und Biotechnologie

25 Millionen Euro stehen für den Leitmarktwettbewerb LifeSciences.NRW und damit für innovative Ansätze in der forschungsintensiven Medizin, Medizintechnik und Biotechnologie zur Verfügung. Die NRW-Landesregierung schreibt den Wettbewerb im Rahmen der neuen Förderrunde des EU-Regionalfonds (EFRE) aus.

  • Europa
  • Pressemitteilung
  • 30.06.2021

Der Internationale Jugendgipfel des Regionalen Weimarer Dreiecks startet in den Sommerferien vom 13. bis 16. Juli 2021: Jugendliche der Partnerregionen Nordrhein-Westfalen, Schlesien (Polen) und Hauts-de-France (Frankreich) treffen sich zu einer Konferenz, die überwiegend digital gestaltet wird. Noch bis Freitag, 2. Juli (einschließlich), können sich Jugendliche aus Nordrhein-Westfalen bewerben.

  • Umwelt
  • Pressemitteilung
  • 15.07.2019
Umweltstaatssekretär Dr. Bottermann besucht das Nationales Naturmonument: Die Bruchhauser Steine wurden zurecht als erstes Nationales Naturmonument in Nordrhein-Westfalen ausgewiesen.

Auf Einladung von Hubertus Freiherr von Fürstenberg, Präsident der Stiftung Bruchhauser Steine, besuchte NRW-Umweltstaatssekretär Dr. Heinrich Bottermann am Montagvormittag die Bruchhauser Steine im Hochsauerland bei Olsberg.

  • Pressemitteilung
  • 15.12.2020
Ministerin Heinen-Esser: Kleingärten tragen zur ökologischen Vielfalt in Nordrhein-Westfalen bei

Zum neunten Mal sucht das Land Nordrhein-Westfalen Kleingartenvereine, die sich durch beispielhafte ökologische, soziale und kulturelle Leistungen auszeichnen. Ministerin Heinen-Esser hat dazu den Landeswettbewerb Kleingartenanlagen 2021 ausgeschrieben, an dem sich Kommunen und Vereine im Land ab sofort beteiligen können.

  • Pressemitteilung
  • 07.11.2013

Die NRW-Landesregierung hat für den Flugplatz Geilenkirchen in einer Rechtsverordnung einen Lärmschutzbereich festgelegt. Nach entsprechenden Regelungen für die zivilen Flughäfen Düsseldorf, Köln/Bonn, Münster/Osnabrück, Dortmund und Paderborn/Lippstadt sowie für den militärischen Flugplatz Nörvenich hat die Landesregierung nun auch für den zweiten der beiden militärischen Flugplätze einen Lärmschutzbereich festgelegt. Grundlage dafür ist das im Juni 2007 novellierte Fluglärmschutzgesetz, das den Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung Rechnung trägt. Der Lärmschutzbereich untergliedert sich in Abhängigkeit von der Lärmbelastung in zwei Tagschutzzonen und eine Nachtschutzzone.

  • Pressemitteilung
  • 02.05.2013

Das NRW-Landeskabinett hat einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, bei dem im Recht des Zahlungsdienstrahmenvertrages im Bürgerlichen Gesetzbuch ein sachlich begrenzter Kontrahierungszwang eingeführt werden soll. Banken, die in ihrem Leistungsangebot grundsätzlich auch die Einrichtung und Führung von Girokonten haben, sollen dazu verpflichtet werden, grundsätzlich allen sich rechtmäßig im Gebiet der Europäischen Union aufhaltenden Verbrauchern ein auf Guthabenbasis geführtes Girokonto einzurichten. Die Möglichkeit, den eigenen Zahlungsverkehr über ein Girokonto bargeldlos vorzunehmen, ist angesichts der Erfordernisse und Gepflogenheiten des privaten Geschäfts- und Wirtschaftsverkehres im Alltag des 21. Jahrhunderts für nahezu jedermann von erheblicher Bedeutung.

  • Pressemitteilung
  • 28.06.2013

Nach entsprechenden Regelungen für die Flughäfen Düsseldorf, Köln/Bonn, Münster/Osnabrück, Dortmund und Paderborn/Lippstadt hat die Landesregierung nun auch für den ersten der beiden militärischen Flugplätze, den Flugplatz Nörvenich, in einer Rechtsverordnung einen Lärmschutzbereich festgelegt. Grundlage dafür ist das im Juni 2007 novellierte Fluglärmschutzgesetz, das den Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung Rechnung trägt.
Der Lärmschutzbereich untergliedert sich in Abhängigkeit von der Lärmbelastung in zwei Tagschutzzonen und eine Nachtschutzzone. In der Tagschutzzone 1 ist der Flughafenbetreiber verpflichtet, die Kosten für Maßnahmen zum passiven Schallschutz, wie zum Beispiel Schallschutzfenster, zu tragen. In der Nachtschutzzone sind zusätzlich die Kosten für Belüftungseinrichtungen für Schlafräume zu erstatten. In der Tagschutzzone 2 müssen neu zu errichtende Gebäude gewissen Schallschutz-Standards genügen. Diese sind vom Bauherrn zu tragen.