Seit Anfang März ist der Bornheimer Spargel im EU-Register für regionale Spezialitäten eingetragen und gilt als geschützte geografische Angabe. Damit ist es amtlich, dass der Bornheimer Spargel etwas ganz Besonderes ist. Nur Spargel, der entsprechend der bei der EU eingetragenen Beschreibung in der Bornheimer Region linksrheinisch zwischen Wesseling und Bonn angebaut wurde, darf künftig als Bornheimer Spargel verkauft werden. Damit steht der Bornheimer Spargel auf einer Schutzstufe mit Produkten wie dem Parmesankäse, Parmaschinken oder Champagner.