Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Zuständigkeitsverordnung zum Betreuungsgeld bekannt gegeben. Wer in Nordrhein-Westfalen Betreuungsgeld beantragen möchte, muss sich an die örtliche Verwaltung des Kreises oder der kreisfreien Stadt wenden. Die Verordnung tritt am 1. August 2013 - gleichzeitig mit dem Betreuungsgeldgesetz - in Kraft.