Ministerin Scharrenbach: Denkmalförderung 2024 startet – Landesförderung trägt zur Erhaltung von Denkmälern bei

17. Juli 2023
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Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat heute den Aufruf für das Programm zur Denkmalförderung 2024 veröffentlicht.

Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat heute den Aufruf für das Programm zur Denkmalförderung 2024 veröffentlicht.

„Gemeinsam das historisch-kulturelle Erbe Nordrhein-Westfalens bewahren: Das ist die Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege. Die zahlreichen Denkmäler in unserem Land stehen für die Entwicklung unserer Landesteile und Regionen und legen darüber Zeugnis ab. Die heutigen Generationen stehen in der Verantwortung, Tradition und Moderne miteinander zu verbinden. Nur mit den zahlreichen Privatpersonen, Vereinen und Initiativen ist es möglich, die fast 90.000 Bau- und Bodendenkmäler zu schützen, zu pflegen und zu erhalten. Dazu trägt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen mit der Denkmalförderung 2024 bei,” so Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Mit der Förderung nach den „Förderrichtlinien Denkmalpflege“ unterstreicht die Landesregierung Nordrhein-Westfalen ihren Willen, die historisch-kulturellen Wurzeln unseres Landes zu bewahren und die Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer in ihrem vorbildlichen Engagement zu unterstützen.

„Denkmalpflege und Denkmalschutz sind zentrale Bestandteile von Heimat. Es ist das kulturelle Erbe, es ist das Gedächtnis unseres Landes, das wir als heutige Generationen auch für die nachkommenden Generationen verfügbar zu halten haben, um aus der Vergangenheit für Gegenwart und Zukunft zu lernen. Gerade in schwierigen Zeiten geben Denkmäler uns Halt und sind Orte der Identität und der Identifikation – für Jung und Alt“, so Ministerin Ina Scharrenbach weiter.

Förderanträge können bis zum 01. Oktober 2023 elektronisch bei der zuständigen Bezirksregierung gestellt werden: www.denkmal.foerderung.nrw

Die Förderung erfolgt entsprechend der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Denkmalschutz und Denkmalpflege (Förderrichtlinien Denkmalpflege). Der Aufruf zur Denkmalförderung 2024 ist dieser Pressemitteilung beigefügt.

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