Das am 9. April vom Düsseldorfer Landtag verabschiedete Wohnungsaufsichtsgesetz ist am 30.04.2014 in Kraft getreten. Damit haben die Kommunen jetzt mehr Möglichkeiten, gegen Vermieter vorzugehen, die ihre Wohnungen vernachlässigen. Das Artikelgesetz zur Novellierung des Wohnungsaufsichtsrechts und zur Änderung des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW), so die vollständige Bezeichnung, ist jetzt im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet worden (GV.NRW vom 29.04.2014, S. 269).