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Aus meteorologischer und hydrologischer Sicht sind keine weiteren Verschärfungen zu erwarten – Umweltministerin Heinen-Esser: Akute Hilfe ist weiterhin Gebot der Stunde

An allen Messstellen fallen die Wasserstände. Aktuell überschreitet keiner der insgesamt 175 Pegel mehr einen Wert, bei denen weitere größere Überflutungen bebauter Gebiete drohen. An drei Pegeln an der Rur (Altenburg, Jülich und Zerkall) besteht weiterhin die Gefahr der Überflutung einzelner Grundstücke.

  • Pressemitteilung
  • 26.08.2014

Das Land wird 44 Städte und Gemeinden, die vom Unwetter Ela in besonderer Weise betroffen waren, mit insgesamt 30 Millionen Euro helfen. Das hat das Kabinett in Düsseldorf beschlossen. „Wir wissen, dass die geschädigten Kommunen unsere finanzielle Unterstützung benötigen. Jetzt soll die Hilfe schnell und unbürokratisch ankommen“, sagte Kommunalminister Ralf Jäger. Die Mittel sollen den Kommunen daher ohne Antrag direkt zugewiesen werden. Auch die Verwendung der Mittel braucht nur in einem vereinfachten Verfahren nachgewiesen werden. Darüber hinaus bekräftigte das Landeskabinett seine Zusage, den Fluthilfefonds 2013 für die Opfer des Hochwassers an Elbe und Donau auch für massive regionale Unwetterereignisse zu öffnen

  • Umwelt
  • Pressemitteilung
  • 29.11.2018
Ministerin Heinen-Esser: Wasserforschung und -innovation sind wichtige Faktoren dafür, die Herausforderungen der Zukunft zu meistern

In Oberhausen treffen sich auf Einladung von Umweltministerin Heinen-Esser rund 90 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Wasserwirtschaft zur Diskussion über Vernetzung und Weiterentwicklung der Wasserforschung und -innovation in Nordrhein-Westfalen.

  • Umwelt
  • Pressemitteilung
  • 05.09.2018
Ministerin Heinen-Esser: Unsere Gewässer sind unsere Lebensadern. Ziel muss es sein, ihren Zustand zu erhalten und zu verbessern.

Unter dem Motto „Werkzeuge für vitale Gewässer“ startet heute in Oberhausen das jährliche Symposium des Umweltministeriums zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Nordrhein-Westfalen.

  • Justiz
  • Pressemitteilung
  • 31.05.2022
Minister Biesenbach: Ich halte eine Pflichtversicherung für Elementarschäden für erforderlich und im Grundsatz für verfassungsrechtlich zulässig

Das durch das Starkregenereignis im Juli 2021 ausgelöste Hochwasser, bei dem in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen mehr als 180 Menschen zu Tode kamen, zahlreiche weitere verletzt und traumatisiert wurden, wird nach den bislang vorliegenden Zahlen auch als die historisch schadenreichste Naturkatastrophe in Deutschland in die Geschichte eingehen. Enorme Sachschäden an Wohn- und Gewerbeimmobilien sind infolge des Unwetters zu beklagen.

  • Pressemitteilung
  • 12.04.2013

Nach dem Reaktorunglück in Fukushima/Japan im März 2011 hatte die atomrechtliche Aufsichtsbehörde des Landes NRW die periodische Sicherheitsüberprüfung der Urananreicherungsanlage in Gronau (UAG) um zwei Jahre vorgezogen. Der Betreiber Urenco Deutschland hat dazu bis Anfang 2012 etwa 100 Untersuchungsberichte eingereicht. Das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung: Es gibt zur Abwehr von Gefahren oder zur Einstellung des Betriebs der Anlage aus Sicht der Atomaufsichtsbehörde keinen Handlungsbedarf. Gleichwohl sind Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheit der Anlage angezeigt. Die atomrechtliche Aufsichtsbehörde prüft deshalb fachlich die von den Gutachtern ausgesprochenen Empfehlungen. Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung des Sicherheitszustandes der Anlage werden, wenn sie nicht schon vom Betreiber der Anlage selbst berücksichtigt werden, atomaufsichtlich durchgesetzt.

  • Umwelt
  • Pressemitteilung
  • 08.07.2026
Minister Krischer: Land legt Bilanz und Ausblick im Hochwasserschutz fünf Jahre nach der Hochwasserkatastrophe vor: 600 Projekte seit 2021, weitere 120 Renaturierungen mit Schutz-Effekt, mehr Mittel, mehr Tempo

Die Hochwasserkatastrophe 2021 war für das Land Nordrhein-Westfalen eine Zäsur. Sie hat auf dramatische Weise gezeigt, dass Schutzsysteme und Warnstrukturen weiterentwickelt und Planungen an die Folgen des Klimawandels angepasst werden müssen.

NRW legt Bürgschaftssonderprogramm „Hochwasser/Starkregen“ auf

Als Ergänzung zu dem NRW-Soforthilfeprogramm zur Regulierung von Schäden durch die jüngsten Starkregenereignisse bietet die Bürgschaftsbank NRW auf Initiative des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz ab sofort ein Bürgschaftssonderprogramm „Hochwasser/Starkregen“ für landwirtschaftliche Betriebe an.