Ministerin Scharrenbach: Neue Kooperation zwischen Landesregierung und Kommunen vereinbart: Betroffene des Hochwassers 2021 aufsuchen und beim Wiederaufbau helfen

25. August 2023
Portraitfoto vor Flaggen

Die Antragsfrist für Wiederaufbauförderung für private Haushalte ist auf den 30. Juni 2026 und die Bewilligungsfrist auf den 31. Dezember 2030 verlängert worden. Dafür hat sich Nordrhein-Westfalen erfolgreich im Bundesrat stark gemacht.

Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung

Die Antragsfrist für Wiederaufbauförderung für private Haushalte ist auf den 30. Juni 2026 und die Bewilligungsfrist auf den 31. Dezember 2030 verlängert worden. Dafür hat sich Nordrhein-Westfalen erfolgreich im Bundesrat stark gemacht. Viele von der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 Betroffene haben noch keinen Antrag auf Wiederaufbau gestellt. Im Zusammenhang der Verlängerung der Antragsfrist hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen eine Landesinitiative auf den Weg gebracht, damit Betroffene aufgesucht werden können und bei der Antragstellung unterstützt werden kann. Zwei Millionen Euro stellt die Landesregierung hierfür bereit.

Im Rahmen der Landesinitiative hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen mit den am stärksten betroffenen Kreisen und Kommunen den Abschluss von Kooperationsverträgen mit einem Gesamtvolumen von rund 950.000 Euro vereinbart. Dies sind der Rhein-Sieg-Kreis, der Rhein-Erft-Kreis, die Städteregion Aachen, die Stadt Hagen sowie die Stadt Solingen. Am Freitag,  25. August 2023, unterzeichnet Ministerin Ina Scharrenbach gemeinsam mit Markus Ramers, Landrat des Kreises Euskirchen, die erste Kooperationsvereinbarung. 

 „Die Hochwasserkatastrophe 2021 hat einige Regionen in Nordrhein-Westfalen hart getroffen, darunter auch den Kreis Euskirchen. Viele Menschen in den Hochwassergebieten von 2021 hören bis heute anders hin, wenn es regnet. Die sichtbaren Schäden vor Ort werden weniger, aber jeder Mensch verarbeitet das Erlebte anders. Dank des großen Zusammenhalts und des gemeinsamen Anpackens haben wir es geschafft, die betroffenen Regionen zu einem guten Teil wiederaufzubauen. Daneben gibt es jedoch auch Betroffene, die es bisher – sei es aus emotionalen Gründen oder aufgrund unklarer Versicherungslagen –noch nicht geschafft haben, einen Antrag zu stellen. An sie wird sich das neue Angebot richten“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

 Mit der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung verpflichten sich die Kreise und Städte den Menschen, die von der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 materiell geschädigt worden sind, weitere Unterstützung zukommen zu lassen. Dazu zählt unter anderem Hilfe bei Neuanträgen, beim Mittelabruf aus bestehenden Bescheiden, bei der Verwendungsnachweisführung sowie Vermittlungsleistungen für erforderliche Spenden und/oder Vermittlungsleistungen von weiteren Hilfsangeboten. Die Betroffenen sollen gezielt angesprochen und, wenn nötig, zu Hause aufgesucht werden, um die benötigte Unterstützung zu erhalten. Bei der aufsuchenden Hilfe vor Ort, also in der häuslichen Wohnung, unterstützen die Kooperationspartner die vor Ort tätigen Hilfsorganisationen und Verbände. Darüber hinaus sollen die Fördergelder dazu verwendet werden, um durch Informationskampagnen auf die verschiedenen bestehenden Hilfs- und Unterstützungsangebote weiter aufmerksam zu machen. Dazu gehören beispielsweise eigens erstellte Print-Informationsmaterialien und Veröffentlichungen im Internet sowie den sozialen Medien. Die Kreise und Städte sind frei in der Entscheidung, welche Maßnahmen vor Ort durchgeführt werden.    

 Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung steht in engem Austausch mit den vor Ort Tätigen, den betroffenen Städten, Gemeinden und Kreisen sowie der nationalen Hilfsgesellschaft, den anerkannten Hilfsorganisationen sowie den Wohlfahrtsorganisationen. Da die sozialen Strukturen in den betroffenen Gebieten sehr verschieden sind, ist der Bedarf aufsuchender Arbeit hinsichtlich Quantität und Qualität sehr unterschiedlich.

 Hintergrund

Die Antragsfrist für Wiederaufbauförderung für private Haushalte ist auf den 30. Juni 2026 und die Bewilligungsfrist auf den 31. Dezember 2030 verlängert worden. Dafür hat sich Nordrhein-Westfalen erfolgreich im Bundesrat stark gemacht.

 Im Laufe der vergangenen zwei Jahre hatte das Ministerium weitere unterstützende Initiativen wie „Handwerk im Wiederaufbau“, „Senior-Expertise hilft: planen und bauen“, das Hilfszentrum „Schleidener Tal“ mit interkommunalem Traumazentrum oder das Forschungsprojekt zu 3D-Lageinformationen von durch Starkregen und Hochwasser betroffenen Kommunen auf den Weg gebracht.

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