Neues Beratungsangebot am Start – Ziel ist die Sicherung von Arbeitsverhältnissen

In 37 Kommunen in Nordrhein-Westfalen startet die aufsuchende Stabilisierungsberatung. Damit sollen neue Beschäftigungsverhältnisse in der Corona-Pandemie gefestigt werden

3. Februar 2022
Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales

In der Corona-Pandemie startet die Landesregierung jetzt ein neues Arbeitsmarktprogramm: Mit einer „aufsuchenden Stabilisierungsberatung“ sollen ehemals langzeitarbeitslose Menschen bei der Integration in ein Beschäftigungsverhältnis unterstützt werden.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

In der Corona-Pandemie startet die Landesregierung jetzt ein neues Arbeitsmarktprogramm: Mit einer „aufsuchenden Stabilisierungsberatung“ sollen ehemals langzeitarbeitslose Menschen bei der Integration in ein Beschäftigungsverhältnis unterstützt werden. Das Land stellt dafür rund 4,5 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF-REACT) zur Verfügung. Die aufsuchende Stabilisierungsberatung ist Teil des 30-Millionen-Euro-Programms „Wiedereinstieg“, mit dem das Land Nordrhein-Westfalen insbesondere langzeitarbeitslose Menschen unterstützen will, um wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.

„Die Langzeitarbeitslosigkeit ist als Folge der Corona-Pandemie in Nordrhein-Westfalen spürbar gestiegen“, sagte Arbeitsminister Karl-Josef Laumann. „Die Pandemie soll soziale Gräben nicht noch größer machen. Daher wollen wir gezielt die Menschen unterstützen, die lange arbeitslos waren und nun eine Chance bekommen zu arbeiten. Mit der aufsuchenden Stabilisierungsberatung machen wir Arbeitnehmern und Arbeitgebern ein Beratungsangebot, damit aus der Chance auf Arbeit eine langfristige Beschäftigung werden kann.“

Einrichtungen aus 37 Kreisen und kreisfreien Städten hatten sich erfolgreich um die Fördermittel beworben. Insgesamt 42 Stabilisierungsberater und -beraterinnen helfen Arbeitgebern und Beschäftigten dabei, mögliche Probleme bei der dauerhaften Integration in den Arbeitsmarkt zu beseitigen. Beispielsweise durch individuelle Beratung oder Coachings zur Entwicklung von Schlüsselkompetenzen für den beruflichen Alltag oder zum Aufbau einer Tagesstruktur. Dabei ergänzen sie die Arbeit von Jobcenter und Arbeitsagentur. Träger sind beispielsweise gemeinnützige Einrichtungen oder Beschäftigungsgesellschaften. Sie haben umfangreiche Erfahrungen in der Beratung von Arbeitgebern und ehemaligen Arbeitslosen. Pro Kreis und kreisfreier Stadt können, je nach regionalem Bedarf, zwischen einer halben und vier Personalstellen gefördert werden. Der Erfolg des neuen Ansatzes wird mittels einer begleitenden Evaluation durch ein Forschungsinstitut untersucht.

Hinweis an die Lokalredaktionen:

Eine Liste der jeweiligen Träger in den 37 Kommunen finden Sie hier.

Hintergrund:

Während der positive Trend der schrittweisen Erholung auf dem Arbeitsmarkt weiter fortbesteht, ist die Langzeitarbeitslosenquote weiterhin deutlich höher als vor der Corona-Krise. Im Januar 2022 gab es etwa 318.800 langzeitarbeitslose Menschen in Nordrhein-Westfalen und damit gut 73.930 (30 Prozent) mehr als vor der Pandemie (Januar 2020: 244.870).

Forschungsergebnisse zeigen, dass der Weg aus der Langzeitarbeitslosigkeit zurück in den Arbeitsmarkt mit vielen Hürden verbunden ist. Auch wenn es zunächst gelingt die Arbeitslosigkeit zu überwinden, landen viele Personen häufig nach kurzer Zeit wieder im Leistungsbezug. Gerade jetzt, da die Zahl der Langzeitarbeitslosen aufgrund der Pandemie angestiegen ist, soll das aufsuchende Angebot einen Beitrag dazu leisten, die Langzeitarbeitslosigkeit dauerhaft zu überwinden.

Mit der Initiative REACT-EU (Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe) stellt die Europäische Union zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung, um die Folgen der COVID-19-Pandemie abzumildern. Das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium nutzt diese Mittel, um u.a. Langzeitarbeitslose und ihre Arbeitgeber mit verschiedenen Förderprogrammen zu unterstützen.

Im Oktober 2021 hatte Minister Karl-Josef Laumann das Programm „Wiedereinstieg“ der Öffentlichkeit präsentiert. Die einzelnen Bausteine des Programms setzen an unterschiedlichen arbeitsmarktpolitischen Stellschrauben an. Neben der „aufsuchenden Stabilisierungsberatung“ enthält das Programm „Wiedereinstieg“ daneben drei weitere Ansätze:

  • Die Aktion „10.000 Perspektiven“ setzt mittels einer Einarbeitungspauschale in Höhe von 1.500 € für Arbeitgeber pro neu eingestellter Person einen Anreiz, auch in wirtschaftlich unsicheren Zeiten Menschen mit schlechteren Chancen auf dem Arbeitsmarkt einzustellen.
  • 100 Ideen gegen Langzeitarbeitslosigkeit“ werden im Rahmen eines Ideenwettbewerbs zur Schaffung neuer Beschäftigungschancen gesucht. Ziel ist die Förderung und Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle, durch die langzeitarbeitslose Menschen eine dauerhafte Beschäftigung aufnehmen können.
  • Mit der „Kooperativen Beschäftigung (KoBe)“ wird die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes in Nordrhein-Westfalen flankiert. Gefördert werden Kooperationen von gemeinnützigen Beschäftigungs- und Qualifizierungsunternehmen mit Unternehmen der Privatwirtschaft.

Weitere Informationen dazu finden sich auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales unter: www.mags.nrw/esf-aufrufe

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