Minister Laumann: Gemeinsam zum Tag der Arbeit sichtbares Zeichen für gute Arbeit und Solidarität setzten
Arbeitsminister ruft zur Teilnahme an Maikundgebungen auf
Arbeitsminister Karl-Josef Laumann ruft alle Bürgerinnen und Bürger auf, aktiv und zahlreich an den Kundgebungen in Nordrhein-Westfalen anlässlich des Tages der Arbeit teilzunehmen.
Arbeitsminister Karl-Josef Laumann ruft alle Bürgerinnen und Bürger auf, aktiv und zahlreich an den Kundgebungen in Nordrhein-Westfalen anlässlich des Tages der Arbeit teilzunehmen: „Lassen Sie uns den 1. Mai gemeinsam nutzen, um öffentlich ein starkes Zeichen für Solidarität und die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu setzen. Der 1. Mai steht für den Kampf für gute Arbeit für alle Beschäftigten – unabhängig vom Arbeitgeber, der Branche oder der Tätigkeit.“ Am 1. Mai wird Minister Laumann an der Kundgebung des Stadtverbands Remscheid des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) in Remscheid teilnehmen und dort die traditionelle Mai-Rede halten.
„Der Einsatz für gute Arbeit ist gerade jetzt wichtig. Denn gute Arbeit ist sowohl das Fundament für Sicherheit und Wohlstand für den Einzelnen als auch für unsere Wirtschaft und Demokratie insgesamt. Das Fundament von guter Arbeit wiederum ist ganz klar die Sozialpartnerschaft. Mitbestimmung und ein fairer Lohn, der für mich ganz klar der Tariflohn ist, sorgen für würdige und gute Arbeit. Unsere Wirtschaft und mit ihr auch der Arbeitsmarkt stehen bereits seit längerer Zeit unter Druck. Uns muss Sorgen machen, dass in wichtigen Industriebereichen Arbeitsplätze abgebaut werden. Vor diesem Hintergrund ist es jetzt wichtiger denn je die Sozialpartnerschaft zu stärken. Denn nur gemeinsam können Betriebe und Beschäftigte gangbare Lösungen und gute Wege in die Zukunft finden. Mit dem in dieser Woche vorgelegten Entwurf des Tarifentgeltsicherungsgesetzes hat die Landesregierung einen wichtigen Schritt gemacht: Bei öffentlichen Aufträgen wollen wir als Land mit gutem Beispiel vorangehen und Aufträge nur an Unternehmen vergeben, die sich verpflichten, mindestens die in den jeweiligen Branchentarifverträgen festgelegten Entgelte zu zahlen“, sagt Laumann.
Gerade zum Tag der Arbeit gelte es zudem, auch solidarisch dahin zu schauen, wo es Problemlagen gebe. „Wenn zum Beispiel Teile der Fleischindustrie über Vermittlungsagenturen neue Arbeitskräfte besonders aus Vietnam und Indien nach Deutschland holt, muss das fair geschehen. Wie man der Presseberichterstattung entnehmen kann, verlangen Agenturen jedoch hierfür offenbar teilweise horrende Gebühren und treiben Betroffene in die Verschuldung. Das darf so nicht sein. Das widerspricht meinem Empfinden von Ethik und Fairness zutiefst. Und darum müssen wir schwarzen Schafen gemeinsam klar und konsequent die rote Karte zeigen. Unternehmen müssen Verantwortung für eine faire Vermittlung, transparente Prozesse und den Schutz der Beschäftigten übernehmen. Die Arbeitsschutzverwaltung schaut deswegen ganz genau hin, kontrolliert und pocht auf die Einhaltung bestehender Arbeitsschutzvorgaben. Gleichzeitig unterstützt das Arbeitsministerium die Betroffenen durch die Angebote der geförderten Beratungsstrukturen bei der Durchsetzung ihrer Rechte“, so Minister Laumann.
Zur Unterstützung von Beschäftigten in prekären Situationen fördert das Arbeitsministerium ein landesweites Beratungsnetzwerk für Betroffene von prekärer Beschäftigung und Arbeitsausbeutung. Betroffene können hier eine arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Beratung und Unterstützung erhalten. Prekär Beschäftigte können auf diese Weise über ihre Rechte aufgeklärt und bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützt werden.
Es gibt in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt in Nordrhein-Westfalen eine Beratungsstelle Arbeit als niedrigschwellige Anlaufstelle (53 insgesamt). Das vom Arbeitsministerium geförderte spezialisierte Projekt Beratungszentrum gegen Arbeitsausbeutung und Menschenhandel (BEAM) kümmert sich um Betroffene von Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung und umfasst die Möglichkeit einer dezentralen Unterbringung und Erstversorgung im Notfall. Durch die Kooperation der Beratungsangebote mit ihren jeweiligen Fachkompetenzen konnte für die Betroffenen bereits umfassend Hilfestellung geleistet werden.
Mit dem Projekt „Wirksamkeit durch Reichweite – Rechtsberatungsstelle mit hauptamtlicher juristischer Kompetenz im Netzwerk gegen Arbeitsausbeutung“ der Aktion Würde & Gerechtigkeit steht den Betroffenen zudem ein Angebot zu Fragestellungen mit Bezug zum Arbeitsrecht zur Verfügung. Es ist das Ziel, Arbeitsmigrantinnen und -migranten Zugang zu allen aus rechtsstaatlicher Sicht notwendigen qualifizierten Hilfen im außergerichtlichen wie gerichtlichen Verfahren zu ermöglichen.
Die Verantwortung für die Auswahl eines Dienstleisters für die Vermittlung von Arbeitskräften aus dem Ausland liegt bei den Unternehmen. Als Unterstützungsangebot für Unternehmen wurde die NRW Fachkräfteagentur International (FAI NRW) aufgebaut. Dort können sich Unternehmen über die Anwerbung aus dem Ausland informieren. Außerdem ist bei der FAI NRW ein Selbstauskunftssystem im Aufbau, bei dem sich Vermittlungsagenturen mit Sitz in Deutschland listen lassen können, die erklären, sich an faire und ethische Standards im Rahmen der Anwerbung zu halten. Dazu gehört, dass keine Vermittlungsgebühren für die Angeworbenen anfallen. Daneben setzt sich das Arbeitsministerium dafür ein, dass es ein bundesweites Siegel oder Zertifikat für solche Agenturen gibt. In der Pflegebranche wurde das schon erfolgreich eingeführt.
Den 1. Mai nutzen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weltweit bereits seit mehr als 130 Jahren, um für ihre Rechte zu demonstrieren. In diesem Jahr lautet das Motto des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) „Erst unsere Jobs, dann eure Profite“.
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