Ministerin Scharrenbach: Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt 27 besonders von der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe betroffene Kommunen mit 10 Millionen Euro

20. Dezember 2023
Portraitfoto vor Flaggen

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen stellt 2024 zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 10 Millionen Euro für 27 besonders von der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 betroffene Kommunen zur Verfügung.

Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen stellt 2024 zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 10 Millionen Euro für 27 besonders von der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 betroffene Kommunen zur Verfügung.

Die 10 Millionen Euro dienen dazu, finanzielle Nachteile von besonders betroffenen Kommunen, denen durch die Naturkatastrophe Personalmehrbedarfe entstanden sind, rückwirkend pauschal auszugleichen. Mit der Verabschiedung des Landeshaushaltes für das Jahr 2024 wurde der Weg für die Gewährung der Finanzmittel nun frei gemacht.

„Seit nunmehr 2,5 Jahren heißt es in den 27 besonders von der Naturkatastrophe betroffenen Kommunen: Wiederaufbau. Wiederaufbau von zerstörter kommunaler Infrastruktur, Begleitung und Unterstützung von geschädigten Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen. Von Anfang an hatte die Bundesregierung klargestellt, dass aus dem Aufbaufonds keine kommunalen Personalbedarfe gezahlt werden dürfen. Insofern freut es mich, dass wir den Kommunen bei herausfordernder Haushaltslage im eigenen Land nun 10 Millionen Euro zur Verfügung stellen können. Die Bescheide werden Anfang 2024 erlassen und nach Bestandskraft direkt ausgezahlt. Antragstellungen sind nicht erforderlich. Damit halten wir an einfachen Verfahren fest“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Billigkeitsleistungen über 10 Millionen Euro dient zum Ausgleich von Finanzbelastungen durch die Beschäftigung von notwendigem zusätzlichen Personal oder notwendigen sonstigen Personalmehraufwendungen zur Bewältigung des zusätzlichen Arbeitsaufwandes im Zuge der Naturkatastrophe nach dem 15. Juli 2021 in allen Bereichen der Verwaltung. Dazu zählen zum Beispiel die Beschäftigung von zusätzlichem Personal für planerische und baurechtliche Aufgaben, für Aufgaben im Bereich der sozialen Sicherung und des örtlichen Ordnungswesens oder für Querschnitts- und Steuerungsaufgaben. Der hierzu notwendige Runderlass wird Anfang des Jahres 2024 im Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht.

Die Billigkeitsleistung erfolgt als Festbetrag in Form einer nicht rückzahlbaren Leistung. Die Höhe richtet sich grundsätzlich nach der Bewilligung der kommunalen Wiederaufbaubudgets unter Berücksichtigung der Schadenshöhe pro Einwohner.

Es werden folgende Billigkeitsleistungen gewährt:

  • Hagen, Stadt                         150 000 Euro
  • Kreis Düren:

Heimbach

600 000 Euro

Linnich

350 000 Euro

Nideggen

250 000 Euro

  • Kreis Euskirchen:

Bad Münstereifel

600 000 Euro

Blankenheim

350 000 Euro

Dahlem

450 000 Euro

Euskirchen, Kreis

150 000 Euro

Euskirchen, Stadt

350 000 Euro

Hellenthal

350 000 Euro

Kall

500 000 Euro

Mechernich

250 000 Euro

Nettersheim

450 000 Euro

Schleiden

700 000 Euro

Weilerswist

250 000 Euro

Zülpich

250 000 Euro

  • Märkischer Kreis:

Altena

500 000 Euro

Halver

250 000 Euro

Nachrodt-Wiblingwerde

450 000 Euro

Werdohl

250 000 Euro

  • Rheinisch-Bergischer Kreis:

Leichlingen

250 000 Euro

Odenthal

250 000 Euro

  • Rhein-Erft-Kreis:

Erftstadt

350 000 Euro

  • Rhein-Sieg-Kreis:

Rheinbach

350 000 Euro

Swisttal

450 000 Euro

  • Städteregion Aachen:

Eschweiler

450 000 Euro

Stolberg

450 000 Euro

Hintergrund

  • Von der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe am 14./15. Juli 2021 waren rund 180 Kommunen betroffen, also nahezu die Hälfte aller Kommunen in Nordrhein-Westfalen.
  • Nach den umfangreichen Soforthilfen in Höhe von 300 Millionen Euro, die noch im Juli 2021 ausgezahlt wurden, haben die Länder und der Bund innerhalb von acht Wochen nach dem Schadensereignis für den Wiederaufbau in Nordrhein-Westfalen Finanzmittel in Höhe von bis zu 12,3 Milliarden Euro bereitgestellt.
  • Rund 3,7 Milliarden Euro wurden bisher im Land Nordrhein-Westfalen bewilligt (rund 764 Millionen Euro für Privathaushalte und rund 2,5 Milliarden Euro für die Infrastruktur in Kommunen – Stand jeweils 31. Oktober 2023).
  • Zum Ausgleich personeller Engpässe im Rahmen des Wiederaufbaus bestehen für die Kommunen bereits seit Beginn der Wiederaufbauhilfen folgende Unterstützungsleistungen: Nach der Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen können Kommunen Förderungen für externe Leistungen zum Beispiel in Form von Projektsteuerung, Gutachten und Maßnahmenplanung beantragen. Des Weiteren ist es möglich, bei der Beschaffung von Projektsteuerungsleistungen auf die Rahmenvertragsinitiative der Landestochter „NRW.URBAN“ zuzugreifen. Zudem können über die Landesinitiative „Senior Expertise hilft“ in Pension oder im Ruhestand befindliche Fachmitarbeitende für den Wiederaufbau gewonnen werden.
  • Im Laufe der vergangenen zwei Jahre hatte das Ministerium weitere unterstützende Initiativen wie „Handwerk im Wiederaufbau“, „Senior-Expertise hilft: planen und bauen“, das Hilfszentrum „Schleidener Tal“ mit interkommunalem Traumazentrum oder das Forschungsprojekt zu 3D-Lageinformationen von durch Starkregen und Hochwasser betroffenen Kommunen auf den Weg gebracht.

Weitere Informationen zur Wiederaufbauhilfe der kommunalen Infrastruktur finden Sie unter: www.mhkbd.nrw

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