Meisterprämie NRW: Anstieg bei neuen Handwerksmeisterinnen und -meistern
Arbeitsminister Laumann: Haben bereits über 8.000 Prämien ausgezahlt – und es sollen noch deutlich mehr werden
Wer in Nordrhein-Westfalen eine Aufstiegsfortbildung im Handwerk erfolgreich abschließt, kann eine Meisterprämie in Höhe von 2.500 Euro beantragen. Parallel zum Start der Förderung ab Juni 2023 ist die Zahl der frisch verbrieften Meisterinnen und Meister gestiegen.
Wer in Nordrhein-Westfalen eine Aufstiegsfortbildung im Handwerk erfolgreich abschließt, kann eine Meisterprämie in Höhe von 2.500 Euro beantragen. Parallel zum Start der Förderung ab Juni 2023 ist die Zahl der frisch verbrieften Meisterinnen und Meister gestiegen. Auch 2026 können wieder Anträge gestellt werden, um die finanzielle Unterstützung des Landes zu erhalten.
„Mit der Meisterprämie NRW wollen wir engagierte Gesellinnen und Gesellen im Handwerk zusätzlich motivieren, sich auf den Weg zur Meisterprüfung zu machen. Sie ist nicht nur eine finanzielle Erleichterung für die zeit- und kostenintensive Fortbildung, sondern gleichzeitig eine Investition in die wirtschaftliche Zukunft des Landes, denn sie trägt maßgeblich zur Sicherung des Fachkräftebedarfs bei. 2024 haben über 3.800 neue Handwerksmeisterinnen und -meister ihre Prüfung bestanden, ein Höchstwert seit 2015. Ich bin überzeugt, dass unsere Meisterprämie ihren Beitrag zu diesem Zuwachs geleistet hat und freue mich, wenn wir auch 2026 wieder zahlreiche neu verbriefte Meisterinnen und Meister unterstützen können“, so Arbeitsminister Karl-Josef Laumann.
Anders als bei gebührenfreien akademischen Bildungsgängen tragen Meisterschülerinnen und -schüler einen Anteil der Qualifizierungskosten selbst. Mit der Meisterprämie NRW setzt die Landesregierung im Rahmen ihrer Fachkräfteoffensive einen Anreiz, die sowohl finanziell als auch zeitlich anspruchsvolle Fortbildung anzugehen.
Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister mit einem Abschluss in einem Gewerbe nach Anlage A oder B Abschnitt 1 der Handwerksordnung, die ihren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben und in den letzten drei Monaten erfolgreich ihre Meisterprüfung abgelegt haben, können die Meisterprämie beantragen. Es darf noch keine Meisterprämie aus dem Förderprogramm Meisterprämie NRW oder anderen Formen der Aufstiegsprämien in Nordrhein-Westfalen oder in einem anderen Bundesland beantragt worden sein. Die Prämie wird einmal pro Person ausgezahlt.
Seit Start im Juni 2023 haben über 8.000 frisch verbriefte Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister die Meisterprämie NRW erhalten. Das Programm wird mit finanzieller Ko-Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union umgesetzt. 2026 stehen zehn Millionen Euro zur Förderung der neuen Meisterinnen und Meister zur Verfügung. Ab dem 1. Januar 2026 ändert sich die Antragsstellung und erfolgt dann über das Online-Portal des Europäischen Sozialfonds (ESF) unter https://www.mags.nrw/online-antrag.
Ausführliche Informationen zur Förderung gibt es unter www.meisterpraemie.nrw.
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