Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung: Landesregierung schafft attraktivere Einstiegschancen für nicht-akademische Fachkräfte im staatlichen Arbeitsschutz

Arbeitsminister Laumann: Berufliche Kompetenzen wertschätzen

9. März 2026
Ein Mann im schwarzen T-Shirt mit schwarzer Brille und Kopfhörern als Lärmschutz sägt ein Holzbrett an einer Maschine.

Berufliche und akademische Bildung gleichzustellen ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung. Das Arbeitsministerium plant, hochwertige Abschlüsse von nicht-akademischen Fachkräften bei Einstellung in die staatliche Arbeitsschutzverwaltung künftig als gleichwertig zu einem Bachelor-Abschluss anzukennen.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Berufliche und akademische Bildung gleichzustellen ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung. Das Arbeitsministerium plant, hochwertige Abschlüsse von nicht-akademischen Fachkräften bei Einstellung in die staatliche Arbeitsschutzverwaltung künftig als gleichwertig zu einem Bachelor-Abschluss anzukennen. Die entsprechende Änderung in der Laufbahnverordnung wurde vom Kabinett beschlossen und geht nun in die Verbändeanhörung.

Die geplante Änderung betrifft Bewerberinnen und Bewerber mit Meister- oder Technikerabschlüssen sowie Bachelor Professionals. Ihnen ist der Einstieg in die staatliche Arbeitsschutzverwaltung bislang nur in der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt (früher mittlerer Dienst) möglich. Mit der geplanten Änderung wird den entsprechend qualifizierten Personen der Zugang als Sachbearbeitung (Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, früher gehobener Dienst) eröffnet und damit die Möglichkeit, sie analog zum akademischen Bachelor einzustellen.

Arbeitsminister Karl-Josef Laumann: „Beschäftigte im staatlichen Arbeitsschutz überwachen die Umsetzung von Arbeitsschutzvorschriften. Hier ist praxisnahes technisches Wissen über Maschinen, Gefahrstoffe, Elektrotechnik oder Arbeitsverfahren gefragt.  Bachelor Professionals, Meisterinnen und Meister sowie Technikerinnen und Techniker bringen genau das mit. Mit der Öffnung der höheren Laufbahngruppe für diese Bewerberinnen und Bewerber macht Nordrhein-Westfalen deutlich: Die berufliche Bildung ist ebenso viel wert wie die akademische. Wir setzen im öffentlichen Dienst auf Bildungsgerechtigkeit und gehen einen weiteren Schritt zur Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung.“

Die Änderung in der Laufbahnverordnung ist Teil der Fachkräfteoffensive NRW. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels erweitert sie den Bewerberkreis des öffentlichen Dienstes für die staatliche Arbeitsschutzverwaltung erheblich. Die Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung erhöht zum einen die Motivation der entsprechenden Fachkräfte und macht zum anderen den öffentlichen Dienst in diesem Bereich als Arbeitgeber noch attraktiver.

Hintergrund

Mit der Novellierung des Landesbeamtengesetzes (LBG NRW) wurden durch die Öffnungsklausel (Paragraf 6 Absatz 3 LBG NRW) die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, um den Grundsatz der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung gemäß den Vorgaben des Deutschen Qualifikationsrahmens auch in der Ausgestaltung der Laufbahnen des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen zu verankern. Mit der Änderung der Laufbahnverordnung für die Arbeitsschutzverwaltung macht die Landesregierung zum ersten Mal von dieser Möglichkeit Gebrauch. 

Kontakt

Pressekontakt

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Telefon: 0211 855-3118
E-Mail: Presse [at] mags.nrw.de

Bürgeranfragen

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Telefon: 0211 855-5
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de