Betriebsratswahlen 2026: Arbeitsminister Laumann ruft zur Teilnahme auf

Minister Laumann: Gelebte Mitbestimmung macht Unternehmen widerstandsfähiger

2. März 2026
phb Wahlen (1) (2020)

Zwischen dem 1. März und dem 31. Mai finden deutschlandweit die Betriebsratswahlen 2026 statt.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Zwischen dem 1. März und dem 31. Mai finden deutschlandweit die Betriebsratswahlen 2026 statt. Arbeitsminister Karl-Josef Laumann ruft die Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen dazu auf, an den Wahlen teilzunehmen.

„Nichts macht Unternehmen widerstandsfähiger als gelebte Mitbestimmung. Gehört und verstanden zu werden und mitgestalten zu können schafft Vertrauen, Zusammenhalt und Stabilität im Betrieb. Mitbestimmung ist Kernbestandteil unserer sozialen Marktwirtschaft und Grundlage für wirtschaftlichen Erfolg und faire Arbeitsbedingungen“, so Arbeitsminister Karl-Josef Laumann. „Die Arbeit im Betriebsrat hat Bedeutung über den eigenen Betrieb hinaus, denn die konkreten Erfahrungen der Menschen am Arbeitsplatz haben einen entscheidenden Einfluss auf ihre demokratischen Werte und Haltungen. Betriebsräte sind daher zentral für eine starke Demokratie.“ 

Die Wahl der Betriebsräte findet alle vier Jahre statt. Aufgabe von Betriebsräten ist es unter anderem, die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzgesetzen zu überwachen, Betriebsvereinbarungen auszuhandeln und Ansprüche aus Tarifverträgen durchzusetzen.

Hintergrund

Auf Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes können in den Unternehmen der privaten Wirtschaft Betriebsräte gegründet werden, wenn die Unternehmen ständig mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer beschäftigen.

Laut dem Betriebspanel 2024 des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) arbeiteten im Jahr 2024 rund 43 Prozent der Beschäftigten in einem Betrieb mit Betriebs- oder Personalrat.

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