Landesregierung verlängert Förderung der Beratungsstellen Arbeit
Minister Laumann: Gerechte Arbeitsbedingungen und Entlohnung sind ein Menschenrecht
Mit den Beratungsstellen Arbeit fördert das Land eine flächendeckende und niedrigschwellige Beratungsstruktur für prekär Beschäftigte und Menschen in schwierigen sozialen Lagen. Die Mitarbeitenden informieren von Ausbeutung Betroffene über ihre Rechte und unterstützen sie dabei, diese durchzusetzen.
Mit den Beratungsstellen Arbeit fördert das Land eine flächendeckende und niedrigschwellige Beratungsstruktur für prekär Beschäftigte und Menschen in schwierigen sozialen Lagen. Die Mitarbeitenden informieren von Ausbeutung Betroffene über ihre Rechte und unterstützen sie dabei, diese durchzusetzen. In der 2026 startenden neuen Förderphase stellt die Landesregierung rund 25 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung, um das viel genutzte Angebot weiterzuführen.
„Der Großteil der nordrhein-westfälischen Unternehmen behandelt seine Beschäftigten fair. Leider gibt es aber auch immer wieder schwarze Schafe. Wir dürfen Beschäftigte, die Ausbeutung erfahren und unter prekären Arbeitsbedingungen arbeiten, nicht alleine lassen“, so Arbeitsminister Karl-Josef Laumann anlässlich der Woche der Menschenrechte der Landesregierung und der Verlängerung der Projektförderung.
Über 210.000 Gespräche haben die Mitarbeitenden der 53 Beratungsstellen Arbeit in der aktuellen Förderlaufzeit zwischen 2023 und 2025 geführt. Meist geht es um sozialrechtliche und arbeitsrechtliche Themen. Die Anliegen reichen von Fragen zur Gehaltsabrechnung über Probleme bei der Existenzsicherung bis hin zu unrechtmäßigen Kündigungen. Rund 80 Prozent der Ratsuchenden haben eine ausländische Staatsangehörigkeit oder eine Migrationsgeschichte. Arbeitsmigrantinnen und -migranten haben aufgrund fehlender Sprach- und Rechtskenntnisse ein erhöhtes Risiko, in ausbeuterische Arbeits- und Abhängigkeitsverhältnisse zu geraten. In den Branchen Paket- und Kurierdienst, Baugewerbe und der Fleischindustrie tritt arbeitsrechtlicher Missbrauch besonders häufig auf.
„Die Beratungsstellen Arbeit sind ein zentraler Baustein bei der Förderung fairer Arbeitsbedingungen in unserem Land. Mit ihnen erreichen wir die betroffenen Menschen direkt. Gleichzeitig senden wir mit unserer Aufklärung und Unterstützung auch ein Signal an die Arbeitgeber, dass wir unwürdige Arbeitsbedingungen und Ausbeutung nicht dulden – im Interesse der Betroffenen und auch der Unternehmen, die ihre Beschäftigten anständig behandeln“, sagte Laumann weiter.
Hintergrundinformationen
Die Beratungsstellen Arbeit sind zentraler Teil des landesweiten Beratungsnetzwerkes gegen Arbeitsausbeutung. In allen 53 Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen ist eine Beratungsstelle Arbeit angesiedelt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten an mehr als 80 Standorten bei rechtlichen Fragen von prekär beschäftigten und arbeitslosen Menschen, bieten eine erste Orientierung zu Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten und unterstützen bei wirtschaftlichen sowie psychosozialen Herausforderungen. Sie sind über Sprechstunden, telefonisch oder digital erreichbar und werden ab Januar 2026 zudem vermehrt mobil und aufsuchend vor Ort unterwegs sein.
Die Landesregierung fördert die Beratungsstellen Arbeit seit 2021. Die neue Periode mit einer Förderung von rund 25 Millionen Euro läuft weitere drei Jahre bis Ende 2028.
Weitere Informationen: https://www.mags.nrw/beratungsstellen-arbeit
Mit der Woche der Menschenrechte vom 2. bis 10. Dezember 2025 möchte die Landesregierung die Aufmerksamkeit auf die Menschenrechte und die Verteidiger dieser weltweit lenken. Auch in Deutschlands ist das Thema relevant, denn auch hier werden grundlegende Menschenrechte, wie das Recht auf gerechte Arbeitsbedingungen und einen gerechten Lohn, umgangen.
Weitere Informationen: https://mbeim.nrw/woche-der-menschenrechte
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