Land und EU stellen 34 Millionen Euro für kommunale Klimaanpassung bereit

Mittel werden aufgestockt – neue Förderung auch für kleinere Maßnahmen, die lokal vor Klimafolgen schützen

25. November 2025
auf einem Grasbüschel glänzen viele Wassertropfen

Die Landesregierung unterstützt Städte und Gemeinden beim Umgang mit den Folgen der Klimakrise und stockt den Förderaufruf „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ um weitere 34,2 Millionen Euro aus Landes- und EU-Mitteln im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 auf.

Umwelt, Naturschutz und Verkehr

Die Landesregierung unterstützt Städte und Gemeinden beim Umgang mit den Folgen der Klimakrise und stockt den Förderaufruf „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ um weitere 34,2 Millionen Euro aus Landes- und EU-Mitteln im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 auf. Für größere Vorhaben ab 200.000 Euro stehen in der vierten Einreichungsrunde des Wettbewerbsverfahrens 21,1 Millionen Euro bereit. Zusätzlich wird erstmals eine Richtlinienförderung für kleinere Vorhaben unter 200.000 Euro angeboten, für die 13,1 Millionen Euro zur Verfügung stehen. 

Der Aufruf richtet sich vorrangig an Kommunen, teilnahmeberechtigt sind zudem Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen.

Umweltminister Oliver Krischer erklärt: „Hitze, Starkregen oder Hochwasser sind keine abstrakten Risiken, sondern betreffen den Alltag vieler Menschen in Nordrhein-Westfalen schon heute. Klimaanpassung ist deshalb Daseinsvorsorge. Mit den zusätzlichen Mitteln geben wir Kommunen die Möglichkeit, gezielt vorzusorgen – von Verschattungsmaßnahmen auf Schulhöfen bis zur Entsiegelung von Flächen oder der Errichtung von Retentionsflächen.“

Für den Wettbewerb gilt weiterhin das zweistufige Verfahren. Antragstellende müssen ihre Betroffenheit von den Folgen des Klimawandels nachweisen und die Wirksamkeit des Vorhabens erläutern. Projektskizzen für die vierte Einreichrunde können ab sofort bis zum 29. Januar 2026 bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) eingereicht werden, die auch Beratung anbietet. Förderfähig sind insbesondere investive Maßnahmen wie die Entsiegelung befestigter Flächen, das Anlegen von Mulden, Rigolen oder Retentionsflächen sowie Maßnahmen zur Kühlung und Verschattung. 

Neu hinzu kommt eine Richtlinienförderung für Projekte unter 200.000 Euro. Sie erfolgt nach dem Windhundprinzip, das heißt: Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bewilligt, solange Mittel verfügbar sind. Anträge können ab sofort gestellt werden, die Frist endet am 31. Dezember 2026. Unterstützt werden Maßnahmen, die die Verwundbarkeit gegenüber Hitze, Starkregen oder anderen Klimafolgen verringern und unmittelbar zur lokalen Klimavorsorge beitragen. 

Hintergrund

Für zukunftsweisende, nachhaltige und innovative Vorhaben in Nordrhein-Westfalen stehen im EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 EU-Mittel in Höhe von 1,9 Milliarden Euro des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Funds (JTF) zur Verfügung. Hinzu kommen eine Ko-Finanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen und Eigenanteile der Projekte. Unterstützt werden Vorhaben aus den Themenfeldern Innovation, Nachhaltigkeit, Mittelstandsförderung, Lebensqualität, Mobilität, Strukturwandel in Kohlerückzugsregionen sowie strategische Technologien und Wettbewerbsfähigkeit. Weitere Informationen unter www.efre.nrw

Weitere Informationen:

www.efre.nrw.de/einfach-machen/foerderung-finden/klimaanpassungkommunennrw

www.in.nrw/klimaanpassung-kommunen

Broschüre „Klimakrise in Nordrhein-Westfalen. Wie die Folgen und Auswirkungen unser Land  verändert“:

https://broschuerenservice.nrw.de/munv/shop/Klimakrise+in+NRW%7C2135

Klimafolgenmonitoring: www.klimaatlas.nrw.de

www.klimaatlas.nrw.de/beratung-klimaanpassung

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