Kontrollaktion in der Paketbranche: Teils gravierende Mängel im Arbeitsschutz
Minister Laumann: Zum Schutz der Paketbotinnen und -boten brauchen wir schärfere gesetzliche Vorgaben
Auf Initiative des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die staatliche Arbeitsschutzverwaltung von Mai bis August 2025 eine landesweite Kontrollaktion in der Kurier-, Express-, und Paket-(KEP-) Branche durchgeführt.
Auf Initiative des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die staatliche Arbeitsschutzverwaltung von Mai bis August 2025 eine landesweite Kontrollaktion in der Kurier-, Express-, und Paket-(KEP-) Branche durchgeführt. Dabei wurden 57 Subunternehmen von Verteilzentren sowie ein Unternehmen kontrolliert und 225 Paketzustellerinnen und -zusteller befragt. Ergebnis: Bei den kontrollierten Subunternehmen wurden zum Teil gravierende Mängel im Arbeitsschutz festgestellt. Die Arbeitsschutzverwaltung prüfte insbesondere die Arbeitsbedingungen in der Branche und unter welchen Rahmenbedingungen die Zustellerinnen und Zusteller bei den Subunternehmen beschäftigt sind. Beteiligt waren insgesamt rund 50 Aufsichtsbeamtinnen und -beamte der Arbeitsschutzverwaltung.
Das MAGS hat am Montag, 24. November 2025, in Düsseldorf die detaillierten Ergebnisse der Kontrollaktion vorgestellt, die auf ein strukturelles Defizit im Arbeitsschutz schließen lassen. Die folgenden Daten beziehen sich auf 54 der 57 kontrollierten Subunternehmen, die bisher vollständig analysiert werden konnten: Bei 59 Prozent der 54 Subunternehmen wurden gravierende Mängel in den Grundlagen des betrieblichen Arbeitsschutzes festgestellt. Bei 35 Prozent der Subunternehmen wurden mittelschwere Defizite in den Arbeitsschutzgrundlagen ermittelt. Zu den Mängeln zählt, dass die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung nicht oder nicht vollständig vorliegt. Ein weiterer Mangel ist beispielweise, dass die ebenfalls vorgeschriebene Arbeitsschutzunterweisung der Angestellten nicht oder nicht vollständig durchgeführt wurde. Lediglich bei sechs Prozent der Subunternehmen wurden keine relevanten Mängel erfasst.
„Gerade in der Vorweihnachtszeit wird besonders deutlich, wie wichtig die Arbeit der Paketbotinnen und -boten und wie hoch zugleich ihre Arbeitsbelastung ist. Bei Wind und Wetter liefern sie Bestellungen jeglicher Art und haben damit auch einen Anteil daran, dass viele Menschen ein schönes Fest haben. Gleichzeitig lastet – mit Blick auf die Gewichte der Pakete zum Teil sogar wortwörtlich – aufgrund des hohen Paketaufkommens eine immens hohe Last auf ihnen. Aus meiner Sicht sprechen die Ergebnisse unserer Kontrollaktion und die festgestellten Defizite eine eindeutige Sprache: In der KEP-Branche darf es nicht so weitergehen wie bisher. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass die Paketbotinnen und -boten ihre Arbeit unter guten Rahmenbedingungen verrichten können und die gesetzlichen Arbeitsschutzvorgaben für die Branche, die auf Bundesebene liegen, verschärfen“, erklärt Arbeitsminister Karl-Josef Laumann.
Um die Arbeitsausbeutung in der Branche zu bekämpfen, brauche es vor allem eine Pflicht zur digitalen manipulationssicheren Arbeitszeitaufzeichnung für Paketzusteller „Die Kontrollen haben gezeigt, dass man es mit der Arbeitszeiterfassung ganz offensichtlich oft nicht so ernst nimmt. Das geht natürlich nicht. Denn wenn mit den Arbeitszeiten Schindluder betrieben wird, ist das für die Betroffenen geradezu eine existenzielle Frage. Unsere Kontrolle hat gezeigt, dass sowohl die Technik als auch der Bedarf für eine digitale manipulationssichere Arbeitszeitaufzeichnung da sind“, so Laumann weiter.
Die Kontrollen würden darüber hinaus erneut zeigen, wie wichtig die Debatte um ein Verbot von Werkverträgen in der Branche ist: „Mit einem Werkvertragsverbot löst man das in der Branche gängige Subunternehmertum auf, erleichtert Kontrollen und die Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten und Arbeitsschutzvorschriften. Das untermauern die guten Erfahrungen aus der Fleischindustrie, nachdem dort Werkverträge verboten wurden. Auch das würde die Arbeitsbedingungen in der Branche massiv verbessern. Es soll geprüft werden, ob Ausnahmen möglich sind, wenn Subunternehmen ausschließlich sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zu tariflichen Entgeltbedingungen einsetzen.“
Weitere Ergebnisse der Kontrollaktion im Überblick
Die Kontrollaktion zeigte außerdem, dass Instrumente, die eine digitale Erfassung der Arbeitszeit ermöglichen (zum Beispiel Handscanner und Apps), in den Subunternehmen der KEP-Branche bereits weit verbreitet sind. Verwendet werden diese Instrumente jedoch zum Großteil nicht für die tatsächliche Arbeitszeiterfassung, sondern für die digitale Paketverfolgung. Gleichzeitig berichteten einige der befragten Zusteller und Zustellerinnen, dass ein Teil der verrichteten Tätigkeiten (wie zum Beispiel Tanken, Be- und Entladen des Fahrzeugs und Fahrzeugpflege) nicht als Arbeitszeit erfasst und aufgezeichnet wird, obwohl sie als solche erfasst werden muss. Das widerspricht dem Arbeitszeitgesetz. Für einen Teil der Beschäftigten wird die Arbeitszeit überhaupt nicht erfasst.
Zudem wurde bei der Aktion zwar festgestellt, dass Pakete mit einem Gewicht von über zehn Kilogramm – so wie es das Postgesetz (PostG) vorsieht – überwiegend gekennzeichnet waren. Allerdings fehlt es nach Angaben der Zustellerinnen und Zusteller in einem Teil der Subunternehmen an den ebenfalls im PostG vorgeschriebenen Hilfsmitteln für den Transport von schweren Paketen wie Sackkarren oder diese werden nicht eingesetzt.
Auch Persönliche Schutzausrüstung (PSA) fehlte in einigen Betrieben. Einige Paketzustellerinnen und -zusteller waren unzureichend mit Handschuhen, Sicherheitsschuhen oder Witterungsschutz ausgestattet. Zum Teil wird notwendige PSA nicht zur Verfügung gestellt und zum Teil wird vorhandene PSA nicht genutzt.
Die staatliche Arbeitsschutzverwaltung hat bei den kontrollierten Subunternehmen die Beseitigung der festgestellten Mängel angeordnet. Dies wird von der Arbeitsschutzverwaltung auch konsequent kontrolliert.
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