Klimawandel-Vorsorge: Umweltministerium fördert Begrünung von Gebäuden, Schul- und Kitageländen

Minister Krischer: Eine vitale grüne Infrastruktur verbessert Luft und Klima in den Städten, fungiert als Wasserspeicher und hilft dabei, Temperaturspitzen zu kappen

10. November 2022
Oliver Krischer

Das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen stellt weitere fünf Millionen Euro zur Förderung der Klimawandel-Vorsorge in Kommunen bereit.

Umwelt, Naturschutz und Verkehr

Das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen stellt weitere fünf Millionen Euro zur Förderung der Klimawandel-Vorsorge in Kommunen bereit. Ab sofort können Kommunen sowohl für Dach- und Fassadenbegrünungen als auch für die Entsiegelung und Bepflanzung von Schul- und Kitageländen eine Förderung beantragen. Dabei können Kommunen die Mittel auch nutzen, um über eigene Programme die Dach- und Fassadenbegrünung an privaten Gebäuden zu unterstützen.

„Wir haben es auch in diesem Sommer wieder erlebt: Die Klimakrise trifft uns mit voller Wucht“, sagte Umweltminister Oliver Krischer. „Durch die Klimakrise werden Wetterextreme wie das Hochwasser im letzten Jahr oder die Trockenperiode in diesem Sommer öfter auftreten. Klimaschutz und Klimaanpassung sind deshalb Daseinsvorsorge. Deshalb bauen wir unsere Unterstützungsangebote kontinuierlich aus“, so Minister Krischer. Und weiter: „Eine vitale grüne Infrastruktur verbessert Luft und Klima in den Städten, fungiert als Wasserspeicher und hilft dabei, Temperaturspitzen zu kappen. Schul- und Kitahöfe können so zu lebendigen Aufenthaltsorten und grünen Klassenzimmern werden.“

Im August hatte das Umweltministerium bereits ein Förderangebot für kommunale Hitzeaktionspläne veröffentlicht. Mit den Förderangeboten hilft das Land Kommunen in ihren Bemühungen, die Hitzebelastung für die Bevölkerung bei sommerlichen Temperaturen, Hitzetagen oder Tropennächten zu reduzieren.

Aktuell ist bereits jeder dritte Nordrhein-Westfale von Hitze betroffen, zukünftig wird dieser Anteil deutlich steigen. Der diesjährige Sommer verzeichnete mit 790 Sonnenstunden einen neuen Höchstwert mit einem deutlichen Abstand von fast 100 Stunden zum bisherigen Höchstwert im Jahr 2011 mit 694 Stunden. Die Durchschnittstemperatur im Sommer 2022 lag in Nordrhein-Westfalen bei 19,1°C, dies ist zusammen mit 2019 der dritthöchste Wert seit Aufzeichnungsbeginn 1881. Die 113 l/m², die es diesen Sommer von Anfang Juni bis Ende August regnete, wurden nur 1911 mit 112 l/m² unterboten. Womit sich wie auch in den warmen und trockenen Jahren 2018 und 2019 erneut ein Niederschlagsdefizit aufbaut, das bislang nicht wieder ausgeglichen wurde.

Dachbegrünung kann die Wärmebelastung deutlich reduzieren. Während sich Flachdächer auf 70°C aufheizen können, heizen sich Gründächer auf maximal 30°C auf. Das vom Landesumweltamt (LANUV) erstellte Gründachkataster kann einen ersten Anhaltspunkt geben, welche Dächer sich für eine Dachbegrünung eignen. Auch klimafreundlich und naturnah gestaltete Schul- und Kitahöfe können einen konkreten Beitrag zur Verbesserung des Mikroklimas leisten. Gleichzeitig können sie Schülerinnen und Schülern ganz praktische und erfahrbare Beispiele für Klimawandelanpassung und Biodiversität bieten. Die Umgestaltung eines Schul- und Kitageländes kann damit ein Signal für den Weg in eine klimafreundlichere und klimaangepasste Zukunft werden, mit dem die Schule oder Kita Vorbild für das Quartier, die Gemeinde, die Kommune wird.

Weitere Informationen zum Förderprogramm

Projektanträge für das Programm „Klimawandelvorsorge in Kommunen“ können ab sofort beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) eingereicht werden.

Alle Informationen und Antragsunterlagen unter: https://www.lanuv.nrw.de/landesamt/foerderprogramme/klimawandelvorsorge

Förderfähig ist die Begrünung von Dächern (zum Beispiel Flachdächern) oder Fassaden durch eine Bepflanzung mit vorrangig mehrjährigen standortgerechten, heimischen oder trockenresistenten Pflanzenarten. Gefördert werden auch investive Maßnahmen auf Schul- oder Kitahöfen, die zu einer Abmilderung der Auswirkungen des Klimawandels führen und somit der Klimawandel-Vorsorge dienen. Förderfähige Maßnahmen müssen so ausgestaltet sein, dass sie der Wasserversickerung, -speicherung oder Abmilderung von Hitze dienen. Weiterhin förderfähig im Rahmen des Programms bleibt die Erarbeitung von (modellhaften) intersektoral angelegten Hitzeaktionsplänen, die auch zielgruppenspezifisch, thematisch oder räumlich abgegrenzt sein dürfen. Auch einen Hitzeaktionsplan vorbereitende Untersuchungen, Erhebungen sowie Maßnahmen, Veranstaltungen und Kommunikationssysteme im Rahmen von Beteiligungsverfahren können gefördert werden.

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