Gemeinsam gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Hotel- und Gaststättenbranche

2. Oktober 2023
Hotel

Im Schulterschluss gegen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Arbeitsausbeutung haben das Arbeitsministerium, das Wirtschaftsministerium und die Generalzolldirektion die diesjährigen landesweiten Aktionstage gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung durchgeführt.

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Im Schulterschluss gegen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Arbeitsausbeutung haben das Arbeitsministerium, das Wirtschaftsministerium und die Generalzolldirektion die diesjährigen landesweiten Aktionstage gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung durchgeführt. Vom 18. bis 22. September 2023 kontrollierten über 500 Einsatzkräfte Betriebe der Hotel- und Gaststättenbranche in Nordrhein-Westfalen: Mit dabei waren Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls, Aufsichtsbeamtinnen und -beamte der Arbeitsschutzverwaltung, Bedienstete der Kommunen sowie anderer Behörden (zum Beispiel
Polizei, Ausländerbehörden).

Die gemischten Kontrollteams überprüften landesweit insgesamt 175 Betriebe mit mehr als 2.000 Beschäftigten.

Die Arbeitsschutzverwaltung prüfte insbesondere, ob in den Betrieben die Bestimmungen des Arbeitsschutzes umgesetzt werden. Hierzu gehören unter anderem die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung sowie der arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge. Weitere Prüfinhalte waren die Umsetzung technischer Arbeitsschutzmaßnahmen (etwa Schutz vor Mängeln an Elektroinstallationen, ausreichende Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen oder Prüfung der Feuerlöscher) und die Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen.

In fast 80 Prozent der geprüften Betriebe wurden Arbeitsschutzmängel gefunden. Die meisten Mängel wurden in der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung festgestellt. Darüber hinaus fanden die Aufsichtsbeamtinnen und -beamten technische und organisatorische Arbeitsschutzmängel sowie fehlende oder unvollständige Dokumentationen der Arbeitszeiten. Die Arbeitsschutzverwaltung wird Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen versperrter Fluchttüren und abgeschlossener Notausgänge sowie fehlender Gefährdungsbeurteilungen einleiten.

„Wir haben uns zum Ziel gesetzt, mit gemeinsamen Kontrollen die Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen nachhaltig zu verbessern und gleichzeitig die gesetzeskonform handelnden Arbeitgeber zu schützen“, so Arbeitsminister Laumann. „Mit guten und verlässlichen Arbeitsbedingungen tragen wir auch zur Gewinnung und Sicherung von Fachkräften bei. Durch unsere gemeinsamen Kontrollen stärken wir zudem eine gerechte und transparente Arbeitswelt “, fasst Minister Laumann seine jahrzehntelangen politischen Bestrebungen zusammen.

Die Bediensteten der FKS prüften unter anderem, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen beziehungsweise Aufenthaltstitel besitzen und auch, ob die Mindestarbeitsbedingungen eingehalten werden.

In insgesamt 41 Fällen wurden dabei Strafverfahren unter anderem wegen des Verdachts der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen oder des illegalen Aufenthalts bzw. der Beihilfe hierzu eingeleitet. Zudem erfolgte in insgesamt 71 Fällen die Einleitung von Ordnungswidrigkeiten verfahren. Letztere wurden dabei unter anderem wegen des Verdachts der unerlaubten Ausländerbeschäftigung, Melde- und Aufzeichnungspflicht- sowie Ausweismitführungspflichtverstößen eingeleitet.

Neben den bereits eingeleiteten Strafverfahren ergaben sich während der Kontrollen ebenfalls insgesamt 197 Sachverhalte, die weitere Prüfungen durch die FKS erfordern. So bedarf es in 88 Fällen der weiteren Prüfung, ob der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wurde und in 14 Fällen, ob Unternehmen die geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge nicht oder nicht korrekt abgeführt haben. Darüber hinaus befinden sich 36 Fälle hinsichtlich eines möglichen Sozialleistungsmissbrauchs und 16 Fälle mit mutmaßlichen aufenthaltsrechtlichen Verstößen in Klärung. Zudem wurden weitere 43 Fälle mit Anhaltspunkten für weitere Rechtsverstöße wie etwa Zuwiderhandlungen gegen sozialversicherungsrechtliche Meldevorschriften oder Ausweismitführungspflichten festgestellt.

„Unser gemeinsam gezieltes Handeln sorgt für einen fairen Wettbewerb, gerechte Arbeitsbedingungen und den Erhalt von Arbeitsplätzen. Die Aktionstage zeigen erneut, dass sich die Zusammenarbeit bewährt und weiterhin intensiv fortgesetzt wird“, so die Präsidentin der Generalzolldirektion Colette Hercher zu der Aktionswoche.

Da die Zuständigkeit für die Gaststättenerlaubnisse sowie die Verfolgung und Ahndung von allen mit dieser Branche einhergehenden Ordnungswidrigkeiten bei den örtlichen Ordnungsbehörden liegt, wurden neben den kommunalen Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden auch alle örtlichen Gewerbebehörden an den diesjährigen Aktionstagen beteiligt.

Die häufigsten Verstöße wurden gegen das Nichtraucherschutzgesetz NRW, die Preisangabenverordnung und das Jugendschutzgesetz festgestellt. Neben bauordnungsrechtlichen Verstößen wurden zudem einige Hygienemängel erkannt, die an die zuständigen Lebensmittelüberwachungen zur Nachprüfung weitergeleitet wurden. Zusätzlich zu mündlichen und schriftlichen Verwarnungen sind von den örtlichen Gewerbebehörden rund 50 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden, darunter auch Verfahren wegen Verstößen gegen das Glücksspielrecht. In zwei besonders schweren Fällen wurden die Gaststättenbetriebe mit sofortiger Wirkung geschlossen.

Die Polizeibehörden stellten vorgefundene Waffen, Arzneimittel und Geldspielgeräte sicher. Soweit in diesem Zusammenhang Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten festgestellt werden, werden diese verfolgt.

Wirtschaftsministerin Mona Neubaur unterstützt die Fortführung der gemeinsamen Aktionstage in dieser Legislaturperiode: „Die intensive Zusammenarbeit der Behörden in Nordrhein-Westfalen ist ein großer Erfolg. Wenn sichergestellt ist, dass sich die Betriebe gleichermaßen an die gesetzlichen Rahmenbedingungen halten, dient das dem fairen Wettbewerb. Von Seiten der Landesregierung arbeiten wir entschlossen daran, die Unternehmen angesichts der herausfordernden wirtschaftlichen Lage zu unterstützen, die Rahmenbedingungen zu verbessern und bürokratische Hürden abzubauen.“

Nähere Auskünfte zu den Ergebnissen in den einzelnen Regionen geben gerne die Pressestellen der Bezirksregierungen sowie der Hauptzoll-ämter.

Hintergrund:

Die Landesregierung und die Generalzolldirektion haben 2018 in Münster die gemeinsamen Aktionstage zur Bekämpfung von Schwarzarbeit vereinbart, die jährlich in wechselnden Branchen stattfinden. Ziel ist es, die vernetzte Zusammenarbeit der Behörden zu stärken. Bisher wurden schwerpunktmäßig folgende Branchen im Rahmen dieser Aktionstage gemeinsam überprüft: das Bauhaupt- und Baunebengewerbe (2019, 2021), das Wach- und Sicherheitsgewerbe (2020) sowie die Fleischindustrie (2021, 2022).

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