Beginn des Wintersemesters: Studierende in Nordrhein-Westfalen starten ins Hybridsemester

Hochschulen passen Lehrbetrieb an aktuelles Infektionsgeschehen an – Ministerin Pfeiffer-Poensgen: So viel Präsenz wie möglich, so viel online wie nötig

12. Oktober 2020
Presse-Briefing zur aktuellen Lage und zu weiteren Maßnahmen der Landesregierung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

In Nordrhein-Westfalen starten die Studierenden in diesen Tagen in das Wintersemester 2020/2021.

Kultur und Wissenschaft

In Nordrhein-Westfalen starten die Studierenden in diesen Tagen in das Wintersemester 2020/2021. Um der aktuellen Pandemie-Situation verantwortungsvoll und bestmöglich Rechnung zu tragen, haben sich die Hochschulen im Land auf eine Mischung aus Präsenz- und Online-Lehrveranstaltungen, ein sogenanntes Hybridsemester, vorbereitet. Im Hybridsemester können die Hochschulen Präsenzveranstaltungen mit bis zu 50 Studierenden durchführen und diese mit Online-Angeboten ergänzen. Vor allem für Erstsemester soll der Hochschul-Campus wieder geöffnet werden, um den Einstieg in ihr Studium und einen neuen Lebensabschnitt zu unterstützen.
 
„Das Motto des Wintersemesters lautet: So viel Präsenz wie möglich, so viel online wie nötig. Ziel der Landesregierung und der Hochschulen ist, dass der Campus wieder zu einem Ort der Begegnung wird. Dabei hat die Gesundheit von Studierenden und Lehrenden jedoch weiter höchste Priorität. Die Gefahr von ‚Superspreading-Events‘ etwa durch stark nachgefragte Vorlesungen in großen Hörsälen gilt es zu verhindern. Die Hochschulen haben durch komplexe Planungen lokale und verantwortungsvolle Lösungen für ein hybrides Semester gefunden. Sie konnten dabei auf ihren guten Erfahrungen aus dem Online-Sommersemester aufbauen. Die Landesregierung wird die Hochschulen bei der Umsetzung nach Kräften unterstützen“, sagt Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.
 
Mit der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung hat die Landesregierung den Hochschulen bereits für das Sommersemester die notwendigen rechtlichen Regelungen für einen digitalen Lehr- und Prüfungsbetrieb zur Verfügung gestellt. Die Verordnung soll nun, angepasst an die Erfordernisse des Hybridsemesters, bis zum Ende des Wintersemesters 2020/2021 verlängert werden. Damit will die Landesregierung den Hochschulen Planungssicherheit geben.
 
Alle Hochschulen berücksichtigen bei ihren Planungen die infektionsschutzrechtlichen Beschränkungen wie etwa die Einhaltung des Mindestabstandes. Je nach Hochschulstandort wird das Hybridsemester aufgrund der Gegebenheiten vor Ort jedoch unterschiedlich ausgestaltet sein: So planen die Kunst- und Musikhochschulen mit ihren hohen Praxisanteilen in den Lehrveranstaltungen mehr Präsenzveranstaltungen ein als andere Hochschulen. Dagegen versuchen große Universitäten, bei Vorlesungen mit vielen Studierenden möglichst auf Online-Formate auszuweichen.
 
Auch bei den Fachbereichen zeigt sich ein sehr differenziertes Bild: Gestalterische oder naturwissenschaftliche Fächer werden eher einen hohen Präsenzanteil haben, weil sie auf die besonderen Ausstattungen von Atelier- oder Laborräumen angewiesen sind. Hingegen können Fächer im Bereich der Wirtschafts- und Rechtswissenschaften ihren Präsenzbetrieb vor allem für die Erstsemester ermöglichen. Um den Wechsel zwischen Präsenz- und Online-Veranstaltungen zu erleichtern, planen einige Hochschulen sogenannte Selbstlernbereiche – Orte, an denen sich Studierende bei digitalen Veranstaltungen aufhalten können, sofern eine Rückfahrt zum Wohnort nicht möglich ist. Präsenzphasen vor Ort sollen zudem möglichst in Blöcke gefasst werden, um häufige Ortswechsel zu vermeiden.

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Die Landesrektorenkonferenz der Universitäten mit ihrem Vorsitzenden Professor Lambert T. Koch und seinem Stellvertreter Professor Gerhard Sagerer erläutert dazu: „Wenn man diesem schwierigen Jahr 2020 überhaupt etwas abgewinnen möchte, so zählen dazu die enormen Fortschritte unserer Hochschulen in Sachen Online-Lehre. Hier knüpfen wir im Wintersemester an. Einerseits wollen wir, wo immer es die Hygiene- und Abstandregeln erlauben, unsere Universitäten wieder als Orte des wissenschaftlichen Diskurses und eines inspirierenden Campuslebens ‚live‘ erfahrbar machen. Andererseits werden wir alle großen Veranstaltungen weiterhin in digitalen Formaten anbieten. Dieser hybride Ansatz ist Ausfluss einer Politik der vorsichtigen Öffnung, die den Besonderheiten eines typischen Studiums mit dauernd wechselnden Kontaktgruppen, vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens, Rechnung trägt. Und wir sind dankbar, die Landesregierung dabei an unserer Seite zu wissen.“
 
Professor Marcus Baumann, Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, sagt: „Die Situation zu Beginn des Wintersemesters ist eine andere als zu Beginn des Sommersemesters. Die Hochschulen konnten sich auf das Hybridsemester vorbereiten und haben zudem gute Erfahrungen mit digitaler Lehre im Sommersemester gemacht. Wichtig für die Hochschulen ist eine größtmögliche Verlässlichkeit der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Lehr-, Prüfungs- und Hochschulbetrieb. Die Hochschulen sind sich ihrer besonderen Verantwortung für Studierende, Beschäftigte und Öffentlichkeit sowohl mit Blick auf ihre Kernaufgaben in Lehre und Forschung als auch mit Blick auf die Infektionsvermeidung sehr bewusst und gehen mit den ihnen eingeräumten Freiheiten sehr wohlüberlegt und verantwortlich um. Wir bedanken uns als Hochschulen sehr herzlich für die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit mit dem Ministerium in der Krisenzeit.“
 
„Auch die Kunst- und Musikhochschulen haben im vergangenen Sommersemester ihre digitale Infrastruktur ausgebaut und wertvolle Erkenntnisse im Bereich der Online-Lehre gewinnen können. Gleichzeitig bestätigte sich, dass die künstlerisch-praktische Ausbildung in Präsenz nicht über einen längeren Zeitraum ersetzt werden kann, nicht zuletzt, weil Räumlichkeiten und Materialien vor Ort integraler Bestandteil des Lehrangebotes sind. Eine verantwortungsbewusste Planung der Hochschullehre ist deshalb unverzichtbar, angesichts der Abstandsregelungen jedoch auch eine Herausforderung für die Raumplanung. Gleichzeitig begünstigt die vergleichsweise geringe Anzahl Studierender in den Veranstaltungen eine Nachverfolgung von Kontakten zum Schutz von Studierenden und Lehrenden. Im Bereich der seminaristisch geprägten wissenschaftlichen und theoretischen Fächer werden auch die Kunst- und Musikhochschulen - soweit erforderlich - weiterhin auf Online-Angebote setzen“, ergänzt Professor Thomas Grosse, Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz der Kunst- und Musikhochschulen.
 
 

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