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  • Pressemitteilung
  • 23.05.2014

Die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen von Bund und Ländern haben sich bei ihrem Treffen in Rostock dafür ausgesprochen, die geplante Teilhabereform für Menschen mit Behinderungen und die anstehende Pflegereform zeitlich und inhaltlich zu einem Gesamtkonzept zu verbinden. In ihrer Rostocker Erklärung mit dem Titel „Teilhabereform und Pflegereform gehören zusammen!“ fordern sie, das Recht auf Teilhabe und unabhängige Lebensführung auch bei Pflegebedürftigkeit zu sichern.

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  • 23.05.2014

Die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen von Bund und Ländern haben sich bei ihrem Treffen in Rostock dafür ausgesprochen, die geplante Teilhabereform für Menschen mit Behinderungen und die anstehende Pflegereform zeitlich und inhaltlich zu einem Gesamtkonzept zu verbinden. In ihrer Rostocker Erklärung mit dem Titel „Teilhabereform und Pflegereform gehören zusammen!“ fordern sie, das Recht auf Teilhabe und unabhängige Lebensführung auch bei Pflegebedürftigkeit zu sichern.

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  • 13.11.2015
Freitag der 13. ist kein reiner Glückstag für die Pflegebedürftigen in unserem Land

Zur im Bundestag verabschiedeten Reform der Pflegeversicherung durch das Pflegestärkungsgesetz II stellt die nordrhein-westfälische Pflegeministerin Barbara Steffens in Düsseldorf fest:
„Die heute vom Bundestag beschlossene Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist ein Schritt in die richtige Richtung und seit langem überfällig. Endlich werden die besonderen Bedarfe von Menschen mit kognitiven Einschränkungen wie etwa einer Demenz im Rahmen der Pflegeeinstufung etwas besser erfasst.“

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  • 25.06.2013

Das Landeskabinett hat den Gesetzentwurf für eine umfassende Reform des Pflegerechts in Nordrhein-Westfalen beschlossen. „Damit schaffen wir den Rahmen für eine zukunftsfähige Versorgungsstruktur für ältere und pflegebedürftige Menschen in Nordrhein-Westfalen“, erklärte Pflegeministerin Barbara Steffens nach der Entscheidung. Prognosen gehen davon aus, dass sich die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2050 verdoppeln wird. Die Reform des bisherigen Landespflege und des Wohn- und Teilhabegesetzes zum „GEPA NRW“ ist jedoch nicht nur aufgrund der demografischen Entwicklung dringend notwendig, sondern die heutige Pflege- und Wohnangebote entsprechen oft nicht den Bedürfnissen der Menschen. „Wir gehören alle irgendwann zur Gruppe der Älteren. Deshalb geht das Thema, wie wir im Alter leben wollen, wirklich alle an“, betonte die Ministerin.

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  • 01.10.2014

Mit einer neuen Pflegepolitik wird in Nordrhein-Westfalen der Aufbau von Alternativen zu stationärer Heimunterbringung deutlich erleichtert. Die Voraussetzungen für eine ambulante Versorgung in der eigenen Wohnung oder dem vertrauten Quartier werden verbessert. Bisher zu hohe bürokratische Hürden für die Gründung von "Alten-WG" und Pflege-Wohnungen entfallen. Aber auch Träger von Pflegeheimen erhalten durch schnellere Refinanzierungsmöglichkeiten von Modernisierungskosten einen zusätzlichen Anreiz, die Wohnqualität ihrer Einrichtungen zu steigern.

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  • 29.09.2015
Unterstützung für Forderung der Betroffenenverbände - NRW-Vorstoß im Bundesrat erfolgreich

Pflegeministerin Barbara Steffens fordert den Bund auf, im Rahmen der Pflegereform die Mitspracherechte der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen zu stärken und unterstützt entsprechende Forderungen der Betroffenenverbände - wie aktuell heute von der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA).

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  • 15.10.2014

Pflegeministerin Barbara Steffens begrüßt die im Gesundheitsausschuss des Bundestages beratenen Änderungen zur ersten Stufe der Pflegereform. „Die Änderungen gehen absolut in die richtige Richtung, auch wenn sie wesentliche Schwächen der Reform nicht beseitigen“, so Steffens in Düsseldorf. „Vor allem begrüße ich, dass nun doch die Vorschläge der Länder aufgegriffen werden und die Unterstützung von Wohngemeinschaften ausgeweitet sowie flexibler gestaltet wird. Das zeigt, dass wir mit dem gerade verabschiedeten Alten- und Pflegegesetz (GEPA) für Nordrhein-Westfalen, das unter anderem das Entstehen neuer Betreuungsangebote als Alternative zum Leben im Heim erleichtert, bundesweit richtungsweisend sind.“

NRW-Sozialminister Guntram Schneider: Bund ist in der Pflicht

NRW-Sozialminister Guntram Schneider begrüßt den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes. „Bisher erhalten viele Menschen, die aufwendig betreut werden müssen, keine Leistungen aus der Pflegeversicherung. Sie und ihre Angehörigen werden in Zukunft endlich hieraus Unterstützung erhalten.“