Pflegereform kann für Kommunen teuer werden

NRW-Sozialminister Guntram Schneider: Bund ist in der Pflicht

24. September 2015

NRW-Sozialminister Guntram Schneider begrüßt den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes. „Bisher erhalten viele Menschen, die aufwendig betreut werden müssen, keine Leistungen aus der Pflegeversicherung. Sie und ihre Angehörigen werden in Zukunft endlich hieraus Unterstützung erhalten.“

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NRW-Sozialminister Guntram Schneider begrüßt den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes. „Bisher erhalten viele Menschen, die aufwendig betreut werden müssen, keine Leistungen aus der Pflegeversicherung. Sie und ihre Angehörigen werden in Zukunft endlich hieraus Unterstützung erhalten.“
 
Gleichzeitig warnte Schneider vor finanziellen Mehrbelastungen der Kommunen. Der zuständige Bundesgesundheitsminister Gröhe spreche zwar von Einsparungen der Kommunen in Höhe von etwa 530 Millionen Euro durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz. Die Änderungen im Pflegeversicherungsrecht müssen aber in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren wirkungsgleich auch in das Sozialhilferecht übernommen werden. Dabei sei bundesweit eine Mehrbelastung von ungefähr 2,7 bis 2,8 Milliarden Euro zu erwarten, sodass unter dem Strich für die Kommunen eine Mehrbelastung von über 2 Milliarden Euro entstehen dürfte. Dies geht aus Berechnungen einer Arbeitsgruppe der Konferenz der obersten Landessozialbehörden hervor.
 
Minister Schneider betonte: „Die Verbesserungen durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz sind richtig und wichtig. Es darf aber nicht sein, dass der Bund abermals Regelungen trifft, die finanzielle Mehrbelastungen für die Kommunen zur Folge haben, und dann nicht für einen Ausgleich sorgt. Hier sehe ich die Bundesregierung in der Pflicht, bereits jetzt klarzustellen, dass diese Kosten nicht bei den Kommunen hängen bleiben. Die Kommunen sind schon genug belastet und brauchen jetzt Sicherheit.“
 

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