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Der Landtag Nordrhein-Westfalen ist die Versammlung der Abgeordneten, die von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern Nordrhein-Westfalens gewählt worden sind. Er repräsentiert das Gesamtvolk des Landes und wird alle fünf Jahre gewählt.
Die Landesverwaltung in Nordrhein-Westfalen ist dreistufig organisiert. Das bedeutet: Wir haben Oberste Landesbehörden wie die Ministerien und Landesämter, Behörden auf mittlerer Verwaltungsebene, die Bezirksregierungen, und Behörden der unteren Verwaltungsebene. Zu ihnen gehören Landschaftsverbände, Finanzämter und Kreispolizeibehörden. Dann gibt es noch Landesbetriebe wie „Straßen NRW“ oder das Materialprüfungsamt.